Deutsches Käuferrecht wird missachtet (§ 438 BGB)

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  • 30 Jan 2023
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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen wiedersprechen deutschem Recht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Produkte, die dort verkauft werden, auch defekt sein können und dass nach 30 Tagen, egal was ist, keine Reklamation mehr möglich ist. Das ist m.E. schädlich und rechtswidrig.
Ich habe die BeatBuds Pro einen Monat in Betrieb aber leider schon ein halbes Jahr in Besitz (mein Vater hat sie gekauft und mir Weihnachten geschenkt). Nun ist ein Umtausch nicht mehr möglich. Das akzeptiere ich, dennoch erwarte ich nach § 438 BGB, dass ich ein defektes Produkt repariert oder gegen ein funktionsfähiges eingetauscht bekomme. Stattdessen erhalte ich ständig die selbe Textbaustein-Mail mit Hinweis auf die AGB und die 30 Tage Rückgabemöglichkeit. Ich erwäge den Rechtsweg.

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