Am 05.10.2017 habe ich einen Schlafsessel SABA bei Höffner Online bestellt. Die Lieferung erfolgte nach 10 Wochen am 13.12.2017. Die Auszugsräder sind nach wenigen Anwendungen bereits ausgerissen. Hier Anmerkung: der Schlaffsessel SABO wird nur gelegentlich benutzt.
Ich habe den Kundendienst von Höffner telefonisch und per E-Mail umgehend am 07.06.2018 über die entstandenen Mängel informiert. Darauf bekam ich am 06.07.2018 eine E-Mail mit der Mitteilung, dass der Hersteller meine Reklamation auf Grund von nicht sachgemäßem Gebrauch ablehnt.
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17-07-2018 um 11:49 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Höffner weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort von Höffner
18-07-2018 um 08:23 Uhr
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank, dass Sie sich auf diesem Weg an uns gewendet haben. Es tut uns sehr leid, dass der Hersteller Ihre Reklamation abgelehnt hat. Der Hersteller hat seine Entscheidung damit begründet, dass eine unsachgemäße Nutzung an dieser Stelle vorliegt und deshalb eine Reklamation nicht vorgenommen werden kann.
Wir werden Ihr Feedback dazu gerne an den Hersteller weiterleiten.
Liebe Grüße vom Höffner Team.
Antwort des Verbrauchers
18-07-2018 um 16:49 Uhr
Gewährleistung: Jeder Händler muss für zwei Jahre nach dem Kauf bzw. nach Übergabe der bezahlten Ware an den Kunden für die Mangelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Übergabe einstehen. Das besagt das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wichtig zu wissen: Zeigt sich an der Ware innerhalb der ersten sechs Monate ein Fehler, wird angenommen, dass dieser schon von Anfang an bestand.
Ich akzeptiere die Ablehnung des Herstellers nicht an, da ich das Möbelstück sachgemäß gebraucht habe.
Da es sich um eine mangelhafte Ware handelt, nehme ich mein gesetzliches Recht auf Gewährleistung in Anspruch und bitte Sie die notwendigen Reparaturen durchzuführen, falls es nicht möglich ist - um Lieferung eines mangelfreien Sessels!
Für die Behebung der entstandenen Mängel setzte ich Ihnen eine Frist von zwei Wochen.
Sollte hier keine Einigung finden, übergebe ich diese Angelegenheit meinem Anwalt.
MfG
Entäuschter Höffner- Kunde
Antwort des Verbrauchers
25-07-2018 um 16:34 Uhr
Gewährleistung: Jeder Händler muss für zwei Jahre nach dem Kauf bzw. nach Übergabe der bezahlten Ware an den Kunden für die Mangelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Übergabe einstehen. Das besagt das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wichtig zu wissen: Zeigt sich an der Ware innerhalb der ersten sechs Monate ein Fehler, wird angenommen, dass dieser schon von Anfang an bestand.
Ich akzeptiere die Ablehnung des Herstellers nicht an, da ich das Möbelstück sachgemäß gebraucht habe.
Da es sich um eine mangelhafte Ware handelt, nehme ich mein gesetzliches Recht auf Gewährleistung in Anspruch und bitte Sie die notwendigen Reparaturen durchzuführen, falls es nicht möglich ist - um Lieferung eines mangelfreien Sessels!
Für die Behebung der entstandenen Mängel setzte ich Ihnen eine Frist von zwei Wochen.
Sollte hier keine Einigung finden, übergebe ich diese Angelegenheit meinem Anwalt.
MfG
Entäuschter Höffner- Kunde
Antwort von Höffner
27-07-2018 um 07:49 Uhr
Sehr geehrte/r Kunde/in,
vielen Dank, dass Sie uns geschrieben haben. Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen. Die zuständigen Kollegen haben wir soeben informiert. Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Liebe Grüße vom Höffner Team.
Antwort des Verbrauchers
27-07-2018 um 11:14 Uhr
Hallo Höffner- Team,
vielen Dank für Ihre Antwort.
noch mal: Ich akzeptiere die Ablehnung des Herstellers nicht an, da ich das Möbelstück sachgemäß gebraucht habe. Ich hatte keine Begründung bekommen, warum laut des Herstellers eine unsachgemäße Nutzung an dieser Stelle vorliegt.
Außerdem, ich habe beim Höffner den Schlafsessel erworben und nicht beim Hersteller, es liegt ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Höffner und mir vor, verstehe gar nicht warum Sie mich an Hersteller verweisen, weil:
•Nach dem Kauf einer Sache muss der Händler zwei Jahre dafür gerade stehen, dass er mir eine mangelfreie Ware übergeben hat.
•Für die Behebung von Mängeln ist der Verkäufer verantwortlich, nicht der Hersteller.
•Reklamationen sind auch möglich, wenn Händler einen Umtausch ausschließen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen,
MfG.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
17-08-2018 um 20:36 Uhr
Problem behoben
10 / 10
Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?Das Problem wurde durch einen Stornoänderungsvertrag gelöst. Ich kann mir im Rahmen eines Stornoänderungsvertrages im OnlineShop oder einem der Einrichtungshäusern einen neuen Schlafsessel aussuchen. Was ich auch demnächst machen werde.
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