Warenrückgabe in der Filiale, Gutschein.

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  • 28 Aug 2020
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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 19.08.2020 kaufte ich in der Filiale Passing Arcaden, München mehrere Artikel darunter 2 BHs. Tage danach hat sich herausgestellt, dass diese zu klein waren, sodass ich mich dafür entschieden habe diese zurückzugeben.

Am 28.08.2020 bin ich in derselben Filiale erschienen um die genannten Artikel zurückzugeben. Die Verkäuferin fragte, ob ich mich nach anderen Artikeln umsehen möchte. Ich antwortete ich wolle die Ware nicht umtauschen, sondern zurückgeben und wurde mich deswegen nicht um etwas Neues weiter umsehen.

Daraufhin erklärte mir die Verkäuferin, in diesem Falle würde ich keine Auszahlung des für die BHs gezahlten Betrages erhalten, sondern einen Hunkemöller-Gutschein in Hohe des Warenwertes.

Ich sagte ihr das sei nicht zulässig, nahm aber erstmal den Gutschein an, obwohl ich den gar nicht haben will um die Rückgabefrist nicht verstreichen zu lassen. Ich denke auch, dass die Verkäuferin nicht entscheidungsbefugt ist und wende mich auf deswegen auf diesem Wege an den Zuständigen.

Mit Abschluss des Warenkaufvertrages wird ausdrücklich ein Rückgaberecht zugesichert (vgl. Kassenbon: „Umtausch oder Rückgabe von Artikel (…)“)
Dieses vertragliche Rücktrittsrecht bewirkt die Rückabwicklung des Kaufvertrages d. H. Warenrückgabe Zug-um-Zug mit Geldrückgabe.

Der Umtausch von Waren wäre zwar auch möglich gewesen. Dadurch wäre ein Umtausch gegen andere Waren oder aber gegen einen Warengutschein bewirkt. Von dieser ebenfalls vertraglich vereinbarte Möglichkeit möchte ich aber ausdrücklich nicht Gebrauch machen.

Ich richte mich an Sie mit der Bitte um Rückerstattung des von mir bezahlten Geldbetrages aufgrund des Vertragsrücktrittes.

Bitte um Ausarbeitung einer Lösungsmöglichkeit bspw. um Anweisung der Filiale in Passing mir das Geld zurückzuüberweisen oder bar auszuzahlen gegen Aushändigung des von mir nicht gewünschten Gutscheines.

Vielen dank in Voraus.

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22-09-2020 um 08:43 Uhr


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Der Kundenservice von Hunkemöller geht nicht auf die Kundenbeschwerden beim ersten Nachfragen ein. Stattdessen setzen Sie darauf, dass die meisten Kunden nicht hartnäckig genung am Problem bleiben. Damit wollen sie Probleme "lösen".

Die AGBs sind nicht an einer sichtbaren Stelle an der Kasse/im Geschäft. Man kann nicht ohne Weiteres erkennen, dass Hunkenmöller eine - heuzutage gängige - Rückgabemöglichkeit gegen bares Geld nicht einräumt.

Ich selbst werde nicht mehr bei Hunkenmöller kaufen und überhaupt nur noch Online kaufen. Da habe ich ein Rückgaberecht gegen bares Geld ohne wenn und aber.

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Hunkemöller
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