Sehr geehrte Damen und Herren
Als ich in der vergangenen Woche nach einem grösseren Einkauf in der Jack & Jones Filiale in Biel meine beiden noch vorhandenen Gutscheine einlösen wollte, wurde jedoch nur einer davon im Wert von CHF 80.00 akzeptiert. Auf diesem war kein Ablaufdatum eingetragen. Auf dem anderen Gutschein ist als Ablaufdatum der 31. Dezember 2017 vermerkt worden. Ich hatte diesen einmal zum Geburtstag erhalten und völlig vergessen einzulösen. Ich bin jedoch der Meinung, dass ein Gutschein rein rechtlich nicht ablaufen kann resp. sollte, da ja auch Geld für diesen Gutschein eingenommen worden ist. Somit hat Jack & Jones einen Betrag erhalten jedoch bis heute keine Gegenleistung erbracht.
Darf ich Sie folglich bitten mir entgegenzukommen, dass ich diesen Gutschein ohne Ablaufdatum noch einlösen kann? Ansonsten muss ich mir wirklich ernsthaft die Frage stellen, ob ich auch künftig noch Einkäufe in einem Ihrer Filialen tätigen werde oder nicht.
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
18-11-2021 um 20:31 Uhr
Problem behoben
6 / 10
Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?War zufrieden, dass man auf meine E-Mail geantwortet hat und sich bereit erklärt den Gutschein weiterhin zu aktzeptieren
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