Hohe Nachzahlung trotz Preisgarantie, schlechter Kundenservice

  • Ungelöst
  • 15 Mär 2023
  • #474443
  • 330
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Ich war ab Januar 2022 bei Jura Strom und erhielt zum Ende November 2022 die Vertragskündigung. Die Jahresgrundgebühr wurde schon im Dezember 2021 abgezogen. Ich erhielt dann im Juli 2022 schon Mahnungen dass ich die Jahresgrundgebühr nicht bezahlt habe und auch sonst in Verzug bin mit der Abschlagszahlung. Die Abschlagszahlungen wurden bis Juni 2022 per Lastschrift abgebucht. Mehrere Anfragen und Hinweise die fällige Abschlagszahlung durch den vorhandenen Bankeinzug zu tätigen waren ohne Erfolg. Ich erhielt nur noch Mahnungen darüber und habe daraufhin die Abschläge überwiesen. Trotzdem erhielt ich weitere Mahnungen die Jahresgrundgebühr zu bezahlen. Per Telefon ist Jura Power nicht erreichbar und aufgrund meiner E-Mail’s sowie per Fax übertragenen Nachfragen und Hinweise erfolgte keinerlei Reaktion. Ende Januar 2023 erhielt ich meine Abschlussrechnung bzw. Verbrauchsabrechnung. In dieser wurde ein Arbeitspreis von 0,45064 € / kWh netto angesetzt.
Meine Preisgarantie war mit 12 Monate Nettopreisgarantie und einem Arbeitspreis Brutto (Netto) 30,64 Ct/kWh (25,75 Ct/kWh) fixiert. Unter der Preisgarantie wurde folgende Erläuterung vorgelegt: „sämtlich Preise sind Bruttopreise und beinhalten alle Steuern und Abgaben in der bei Abschluss genannten Höhe“.
In den AGBS punkt 7.9 steht geschrieben: Der Kunde kann den von Jura Strom angebotenen Spotpreis-Tarif mit dem variablen Abrechnungspreis (Ziff. 7.7) oder mit einer von Jura Strom angebotenen Preisgarantie abschließen. Diese Preisgarantie betrifft fixierung des Rohstoffpreises oder anderer Preisbestandteile. D.h. eine Absicherung des variablen Preisbestandteils sowohl hinsichtlich einer Steigerung als auch einer Senkung. Jura Strom garantiert dem Kunden, dass der für ihn gültige Arbeitspreis während der entsprechenden Vertragslaufzeit unverändert bleibt, also den Kosten über allen Preisbestandteilen in den letzten vollen zwölf Monaten entspricht.
7.10 Der Kunde hat im jeweiligen Angebot die Möglichkeit, hinsichtlich der einzelnen Preisbestandteile jeweils eine Garantie nach den dortigen Maßgaben abzuschließen.

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30-03-2023 um 12:08 Uhr


An Jura Strom schrieb ich folgende Anfrage: "Mein CHECK24 Angebot in Ihrem Auftrag und siehe beiliegende Kopie der Vertragsbedingungen fixiert den Preisbestandteil für den Strombezug auf Brutto 0,3064 €uro je KWh.
Nachdem Sie meinen Strombezug zum Ende November 2022 gekündigt haben zeigte die Abrechnung/Endabrechnung eine Abrechnungssumme von 1.817,80 welche einen monatlichen
Zahlungsabschlag in Höhe von 165,25 € ergäbe, welche in keinem Verhältnis zum eingeforderten Abschlag von 115 €/Monat steht. Bitte um eine Überarbeitung meiner Abrechnung."
Leider keine Reaktion !

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

30-03-2023 um 12:26 Uhr


Problem ungelöst

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Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Alles sehr schlecht und ungenügend. Über check24 fixe Arbeitspreise versprochen aber nichts davon eingehalten. Sehr enttäuschend, da auch ein Email und Fax Kontakt keine Rückmeldungen ergaben. Im System erfolgte auf den Reklamationsbutton nur ein Error. Auf meiner Suche nach einer anderweitigen Reklamationsvorgabe fand ich die Möglichkeit im System eine fest eingestellte Reklamation einzugeben. Diese Eingabe wurde mit Dateien zur Dokumentation versehen. Leider erfolgte daraufhin erst nach mehrmaligem eintragen eine Reaktion vom Kundendienst mit pauschalem Email auf die AGB's

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Jura Strom
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