Service an der Kasse geschäftsschädigend

  • Ungelöst
  • 12 Mär 2020
  • #31001
  • 503
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Einen Einkauf i.H. v. 16€ beabsichtigte ich mit der Scheckkarte kontaktlos zu bezahlen.
Obwohl meine Karte den NFC Chip aufweist, gelang es der Kassiererin nicht, die Zahlung auf diese Weise durchzuführen. Stattdessen habe ich per Lastschriftverfahren und somit per Unterschrift den Betrag beglichen. Ich wurde daraufhin in unverschämtem Ton nach meinem Personalausweis gefragt mit der vorgeblichen Begründung, ich könne die Karte auch gestohlen haben! Es sei zu meinem "Schutz". Eine völlig abwegige Begründung, da in vergleichbaren Situationen bei Karstadt niemals nach dem Dokument gefragt wurde.
Eine unglaubliche Frechheit, bei einem Bagatellbetrag, der ohnehin auch in o.a. Weise, also durch kontaktlose Zahlung, hätte beglichen werden können, vor anderen Kunden derartig kompromittiert zu werden! Der Einzelhandel sollte sich einmal mehr der Tatsache bewusst werden, dass das Internet eine angenehme und oftmals preiswerte Kaufalternative darstellt.
Wie ich erfuhr, ist dieses Verhalten der Kassiererin kein Einzelfall. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie sich zeitnah zu dieser höchst unerfreulichen Angelegenheit äußern könnten.

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12-03-2020 um 18:13 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Karstadt weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

28-03-2020 um 21:37 Uhr


Problem ungelöst

3 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Wenn nach über 14 Tagen noch keine Resonanz auf eine Beschwerde erfolgt ist, sollte man sich über den Sinn dieser Funktion im Internet Gedanken machen. Unglaublich!

2
Karstadt
Zufriedenheitsindex: 27.2/100

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