Rückzahlung der stornierten Reise aus dem Jahr 2019

  • Ungelöst
  • 30 Okt 2020
  • #139228
  • 455
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Die gebuchte Reise KS 20199080 wurde von Ihnen storniert.
Meine Anzahlung von 1.118,60 € fordere ich somit zurück.
Der Veranstalter Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH, weist mich an Sie zurück.
Ich fordere eine sofortige Bearbeitung und Zahlung damit ich wieder an mein Geld komme.

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30-10-2020 um 10:16 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Kreuzfahrt Safari weitergeleitet. Mehr erfahren.

04-12-2020 um 04:47 Uhr


Liebe Sachbearbeiter, bislang ist das Problem noch nicht gelöst. Die Fa. hat sich nicht gemeldet und ich habe weiterhin nichts gehört.
Mit freundlichen Gruß und Danke an die Nachfrage, verbleibe ich Ihre ****** ******.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

04-12-2020 um 09:28 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

bin sehr enttäuscht, da die Reisegesellschaft die Rückzahlung verweigert, trotz klarer Richtlinien wegen der Corona-Kriese.

11-12-2020 um 09:35 Uhr


Sehr geehrte Frau ******,
leider kommt es in seit geraumer Zeit zu massiven Problemen mit dem Reiseveranstalter:

Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH
Lengenfelder Str. 155
D-08064 Zwickau

Hierzu stellen wir fest:
Das Bestreiten der Veranstaltertätigkeit durch Herrn Gunter Kaiser bzw. Herrn Giovanni Kaiser, wie in uns vorliegenden Schreiben entnehmbar, mag angesichts der derzeitigen Corona-bedingten Belastungen der Reisebranche wirtschaftlich nachvollziehbar sein, ist indes rechtlich nicht haltbar. Die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH ist und bleibt der Reiseveranstalter und damit zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet; wir sind lediglich als Vermittler aufgetreten.

Erst im April 2020 wurde die beschriebene Zusammenarbeit durch uns mit Kündigungsschreiben vom 24.04.2020 durch unsere Rechtsanwältin beendet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte keine Vermittlungstätigkeit der KreuzfahrtSafari GmbH für die Reisedienst Gerhard Kaiser GmbH.
Kündigungsschreiben der Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH vom April und September 2019, die der Reiseveranstalter Ihnen nunmehr vorlegt, sind uns seinerzeit nicht zugegangen und damit rechtlich unwirksam. Wir können nicht ausschließen, dass diese Schreiben erst nachträglich angefertigt worden sind.

Die Stellung der Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH als Reiserveranstalterin der Kreuzfahrtpauschalreise ist aus den Reiseunterlagen ,insbesondere aus der Reisebestätigung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Sicherungsschein ersichtlich. So ist der Sicherungsschein auf die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH ausgestellt. Er verkörpert das Vorliegen einer Insolvenzversicherung. Die Insolvenzversicherung ermöglicht es Reisenden im Falle der Insolvenz seine Ansprüche auf Erstattung geleisteter Zahlungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrags direkt gegen den Versicherer geltend zu machen. Die Absicherung im Insolvenzfall betrifft nur den aufgeführten Reiseveranstalter, hier die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH, nicht aber die Absicherung einer Insolvenz der Reisevermittlerin, d.h. KreuzfahrtSafari.

Wir entschuldigen uns ausdrücklich für die Unannehmlichkeiten und raten Ihnen sich hier anwaltlichen Rat einzuholen.

Für Fragen zum oben genannten Thema steht Ihnen unsere Rechtsabteilung per Mail unter kontakt@kreuzfahrtsafari.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
KreuzfahrtSafari GmbH

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Kreuzfahrt Safari
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