Weigerung der Rückzahlung für stornierte Kreuzfahr

  • Beantwortet
  • 25 Jan 2021
  • #182598
  • 659
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Wir haben im 03. 2020 eine Kreuzfahrt bei Kreuzfahrtsafari GmbH gebucht und eine Anzahlung von 400,00 € an diese Firma geleistet.
Die Reise wurde (auf Nachfrage) von Kreuzfahrtsafari im Juli 2020 abgesagt. Die Rückzahlung wurde versprochen, allerdings sollten wir uns gedulden, da wg. aktuellen Umständen die Bearbeitungszeit ca. 150 Tg. beträgt. Nach erneuter Aufforderung zur Rückzahlung im 12. 2020 erklärte sich die Kreuzfahrtsafari für die Rückzahlungen nicht zuständig, wir sollen uns an den Reiseveranstalter
G. Kaiser GmbH wenden. Reisedienst Kaiser GmbH streitet seine Zuständigkeit auch ab.
Wir haben die Reise bei Kreuzfahrtsafari gebucht und da die Zahlung an diese entrichtet wurde, haftet diese lt. ihren AGB Abs. 9.1 im Nichteinbringungsfall gleichfalls für nicht vertragsmäßige Erbringung der Reiseleistung.
Es besteht ein Verdacht, dass alle Beteiligten, inkl. Reiseversicherung gesetzlichen Verantwortung auf Erstattungszahlung entziehen wollen. Eine Strafanzeige wäre vermutlich die richtige Lösung in dem Fall.

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25-01-2021 um 22:56 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Kreuzfahrt Safari weitergeleitet. Mehr erfahren.

26-01-2021 um 08:40 Uhr


Sehr geehrte Frau ******,
leider kommt es in seit geraumer Zeit zu massiven Problemen mit dem Reiseveranstalter:

Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH
Lengenfelder Str. 155
D-08064 Zwickau

Hierzu stellen wir fest:

Das Bestreiten der Veranstaltertätigkeit durch Herrn Gunter Kaiser bzw. Herrn Giovanni Kaiser, wie in uns vorliegenden Schreiben entnehmbar, mag angesichts der derzeitigen Corona-bedingten Belastungen der Reisebranche wirtschaftlich nachvollziehbar sein, ist indes rechtlich nicht haltbar. Die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH ist und bleibt der Reiseveranstalter und damit zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet; wir sind lediglich als Vermittler aufgetreten.

Erst im April 2020 wurde die beschriebene Zusammenarbeit durch uns mit Kündigungsschreiben vom 24.04.2020 durch unsere Rechtsanwältin beendet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte keine Vermittlungstätigkeit der KreuzfahrtSafari GmbH für die Reisedienst Gerhard Kaiser GmbH.
Kündigungsschreiben der Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH vom April und September 2019, die der Reiseveranstalter Ihnen nunmehr vorlegt, sind uns seinerzeit nicht zugegangen und damit rechtlich unwirksam. Wir können nicht ausschließen, dass diese Schreiben erst nachträglich angefertigt worden sind.

Die Stellung der Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH als Reiserveranstalterin der Kreuzfahrtpauschalreise ist aus den Reiseunterlagen ,insbesondere aus der Reisebestätigung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Sicherungsschein ersichtlich. So ist der Sicherungsschein auf die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH ausgestellt. Er verkörpert das Vorliegen einer Insolvenzversicherung. Die Insolvenzversicherung ermöglicht es Reisenden im Falle der Insolvenz seine Ansprüche auf Erstattung geleisteter Zahlungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrags direkt gegen den Versicherer geltend zu machen. Die Absicherung im Insolvenzfall betrifft nur den aufgeführten Reiseveranstalter, hier die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH, nicht aber die Absicherung einer Insolvenz der Reisevermittlerin, d.h. KreuzfahrtSafari.

Wir entschuldigen uns ausdrücklich für die Unannehmlichkeiten und raten Ihnen sich hier anwaltlichen Rat einzuholen.

Für Fragen zum oben genannten Thema steht Ihnen unsere Rechtsabteilung per Mail unter kontakt@kreuzfahrtsafari.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
KreuzfahrtSafari GmbH

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