Verweigerung von Rückzahlung (OGH) mit Urteil vom 27.2.2020 - Check in Gebühr von 03.04.2019

  • 09 Sep 2021
  • #288031
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Wir haben am 03. April 2019 online einen Flug von Wien nach Faro für 2 EW und Kind unter 2 Jahre gebucht.

Laut Oberste Gerichtshof (OGH) mit Urteil vom 27.2.2020, Geschäftszahl 8 Ob 107/19x feststellte, ist es unzulässig (Verstoß gegen § 864a ABGB), wenn die Gebühr für den Flughafen-Check-in während des gesamten Buchungsvorganges nicht automatisch angezeigt wird und Kunden durch aktives Anklicken der Tarifinformation die Höhe der Gebühr selbstständig erforschen mussten.

Das war April 2019.
Derzeit sind die Gebühre schon sichtlich.

Ich habe ein Einschreiben an Laudamotion im Mai 2021 per Post gesendet. Ich habe mehrere E-Mails an Laudamotion/Ryanair Juni- September 2021 geschrieben. Sogar Konsumentenschutz hat denen mein Anliegen weiter geleitet.

Es interessiert keinen dort. Niemand meldet sich weder per Post oder elektronisch.

Laudamotion ignoriert das OGH Urteil.
Laudamotion ignoriert den Konzumentenschutz in Österreich.
Ich habe auch noch die Rechnung.

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09-09-2021 um 23:00 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Laudamotion weitergeleitet. Mehr erfahren.

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Laudamotion
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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