Habe mit meinem PKW auf o.g. Parkplatz auf dem Behindertenparkplatz direkt an der Apotheke geparkt.
Mein Lebensgefährte Bodo Körtge ist stark gehbehindert und ist in Besitz eines Blauen Parkausweises für Behinderte. Behinderte dürfen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO auf Parkplätzen wo eine begrenzte Parkzeit angeordnet ist über die zugelassene Zeit hinaus parken.
Also ist Ihre Forderung unberechtigt.
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28-10-2023 um 19:03 Uhr
Wir haben trotz Schriftverkehr per Mail die 1. Mahnung erhalten
Antwort des Verbrauchers
11-11-2023 um 18:21 Uhr
Habe auf meinen Widerspruch vom 28.10.2023, zur 1. Mahnung vom 25.10.2023, noch keine Antwort
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