Sehr geehrte Dameun und Herren,
mit Schließung Ihres Studios in Gießen bedingt durch die Corona Auflagen des Landes Hessens haben Sie einseitig Bestandteile des Leistungsvertrages verändert:
- Online ist es nicht mehr möglich, die Bankdaten etc. zu ändern
- Online ist es nicht mehr möglich, den Vertrag pausieren zu lassen
Des Weiteren buchen Sie weiterhin Beiträge ab, ohne eine Gegenleistung zu erbringen, die Vertraglich zugesichert ist.
Hiermit entziehe ich Ihnen zum 20.04.2020 die Einzugsermächtigung! Des Weiteren fordere ich die Beitragserstattung für die Zeit vom 16.-31.03.2020.
Ich biete Ihnen ohne weitere rechtliche Schritte an, dass mein Vertrag während der Schließung des Studios beitragsfrei ruht und mit Eröffnung sofort wieder aktiv ist.
Ich behalte mir rechtliche Schritte gegen Ihr Verhalten vor.
M.f.G.
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
08-05-2020 um 19:27 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Hierzu ist in den Foren alles gesagt...null Kundenorientierung!
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