Umrüstung auf Funkzähler nach 3 Jahren noch nicht abgeschlossen, falsche Abrechnungen über Jahre

  • 12 Nov 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne würde ich meine Beschwerde kürzer halten, aber die Liste ihrer Versäumnisse und Fehlleistungen ist nun mal, auch wenn man sie nur kurz umreißt, sehr lang.

Vorgeschichte

seit sie 2017 mit unserem Wärmedienst, 2018 mit dem Austausch unserer WMZ und 2020 mit der Umrüstung auf Funkzähler beauftragt wurden, gibt es kein Jahr, in dem alle unsere Zähler geeicht und funktionstüchtig waren und kein Jahr, in dem wir von Ihnen eine korrekte, der Heizkostenverordnung entsprechende Abrechnung bekommen haben.

Schon die Abrechnung 2017 wurde logisch schlicht falsch erstellt.

Von November 2018 bis März 2020 funktionierte einer der von ihnen gelieferten und eingebauten WMZ nicht. Trotz mehrfacher Reklamation brauchten sie ein Jahr und fast 4 Monate und 4 weitere Monteurtermine bis dann auch ich einen funktionstüchtigen WMZ hatte. Leider haben mir ihre Monteure beim letzten Termin auch noch die Heizung abgedreht, was dann noch einen weiteren Termin mit unserem Heizungsinstallateur nötig machte.

In den Abrechnungen 2018 und 2019 wurde mein Verbrauch noch nach nachvollziehbaren, anerkannten Verfahren geschätzt. Die Heizkostenverordnung verbietet zwar Schätzungen wenn der zu schätzende Eigentümer mehr als 25% der Fläche hat, was bei uns bei allen Eigentümern der Fall ist, und Kettenschätzungen sowieso, da die einzige Alternative aber eine verbrauchsunabhängige Abrechnung wäre, haben wir das hingenommen, entlasten tut sie das aber nicht. Zudem lässt die Heizkostenverordnung verbrauchsunabhängige Abrechnungen nur ausnahmsweise zu und keinesfalls 3 Jahre in Folge, wie es aufgrund ihrer Fehlleistung erforderlich gewesen wäre.

Die Abrechnung 2020 ist dann wieder logisch schlicht falsch (gleicher Fehler wie 2017). Außerdem werden die angegebenen Zählerwerte zwar als Schätzwerte gekennzeichnet, eine Schätzmethode geben Sie aber nicht an, was wohl daran liegt, daß es zuverlässig keine Schätzmethode gibt, die zu diesen Werten führen würde. Des weiteren ist es wohl kaum zulässig, abgelesene, bekannte Zählerwerte einfach durch Schätzwerte zu ersetzen. Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung verweigern sie eine Korrektur und bezeichnen die Ablesewerte als „beliebig“.

Die Abrechnung 2021 weist dann für meinen WMZ einen Anfangsstand am 01.01.21 von gut 4 MWh aus (der korrekte Ablesewert), die Abrechnung 2020 endet aber mit einem Endstand von gut 7 MWh am 31.12.20.
Eine Erläuterung für diese erstaunliche Zählerrückstellung sucht man vergeblich.

Auch wurden in der Abrechnung 2021 Ausbaustände von Wasserzählern einfach durch Schätzwerte ersetzt. Meine mehrfache schriftliche Anfrage warum die tatsächlichen Zählerwerte nicht verwendet und auch nicht angegeben wurden, blieb bis heute unbeantwortet.

Daß einer der von ihnen in 2021 eingebauten Wasserzähler nicht richtig funktioniert, wurde von ihnen schlicht ignoriert. Nachdem der Zähler Monate nach unserer Reklamation ausgetauscht wurde (wobei der Monteur bestätigte, daß er inzwischen gar nicht mehr funktioniert) kamen sie nicht auf die Idee uns wenigstens die bereits bezahlte Zählermiete zurückzuerstatten.


Stand heute / Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen

Für das Jahr 2022 haben wir zwar eine „Dienstleistungsabrechnung für Wärmedienstleistungen“ nebst Mahnungen und Androhung der Beauftragung eines Inkassounternehmens aber bis heute keine Abrechnung. Diesmal nicht mal eine falsche.

Die 2020 beauftragte Umstellung auf Funkzähler ist von ihnen bis heute nicht abgeschlossen. Im Frühjahr 2021 wurden ein paar Wasserzähler getauscht. Für die restlichen Wasserzähler erklärte uns der Monteur er habe nicht das richtige Material und man müsse das erst bestellen. Bei meinem WMZ habe ich den Austausch verweigert (nach 3 Jahren mit Schätzwerten wollte ich einfach mal ein Jahr erleben in dem mein WMZ vom 1.1. bis zum 31.12. funktionierte. Nach gemachter Erfahrung erschien dies sehr unwahrscheinlich wenn der Zähler von Minol getauscht werden würde). Warum die beiden anderen WMZ nicht getauscht wurden, ist bis heute unklar. Der Monteur meinte man müsse erst noch einen Installateur beauftragen. In den mir vorliegenden Unterlagen unserer damaligen Hausverwaltung findet sich zwar eine Nachfrage an Minol was denn gemacht werden müsse aber keine Antwort. Ansonsten teilten sie mit für die restlichen Zähler noch auf Material zu warten, die Umrüstung aber noch im 1. Quartal 21 abzuschließen.

Bis Frühjahr 2023 passierte dann nichts mehr. Daß die Eichfristen der nicht getauschten Wasserzähler, wie ihnen bekannt, inzwischen ausliefen war ihnen offensichtlich gleichgültig.

Im 1.HJ 2023 haben dann insgesamt 6 Termine stattgefunden, zu einem 7. ist schlicht kein Monteur erschienen.
Bei jedem Termin wurde entweder gar nichts oder nur Stückwerk durchgeführt. Jede Wohnung mußte mehrfach zu einem von ihnen beliebig und teilweise viel zu kurzfristig festgelegten Termin auch samstags für mehrere Stunden zugänglich gemacht werden. Die Begründungen für nicht ausgeführte Arbeiten waren wahlweise kein Auftrag, keinen Zähler dabei, der Zähler paßt nicht, notwendiges Material fehlt usw. Mit einer Ihrer Mitarbeiterinnen hatte ich vereinbart, daß bei meinem WMZ vor Austausch des Zählers die Speicherwerte von 2020 ausgelesen und vom Monteur per Unterschrift bestätigt werden. Davon erklärte der Monteur nichts zu wissen und dies auch nicht zu tun. Daher ließ ich ihn den Zähler auch nicht tauschen. Obwohl nie ein Installateur für die Anschlüsse der beiden anderen WMZ beauftragt wurde, wurden diese getauscht, warum dann 2021 nicht?

Seit Auftragserteilung sind nun ca. 3 Jahre vergangen und der Stand der Dinge ist, daß in meiner Wohnung noch zwei Wasserzähler deren Eichfrist 2021 und 2022 abgelaufen ist und der WMZ, der noch innerhalb der Eichfrist aber nicht funkfähig ist, nicht getauscht sind. Bei einem Telefonat mit ihrer Kundenbetreuung am 28.09.23 erteilte man mir die Auskunft, daß man für die Wasserzähler noch auf Material warte. Seit Frühjahr 2021 !?!

Am 24.07. schickten sie uns ein Schreiben mit dem im Betreff angegebenen Zeichen. Hier behaupten sie plötzlich, daß in unserem Heizraum ein Kaltwasserzähler fehle. Sie haben bereits 6 Abrechnungen für uns erstellt. Nach meinen Unterlagen haben sie außer dem WMZ für WW nie eine Messtelle vermißt. Wozu braucht man sie dann? Welchen Verbrauch soll der Zähler denn messen? Wie kommt ein gar nicht vorhandener Zähler zu einer Zählernummer? In unserem Heizkeller gab es immer nur einen KW-Zähler. Dieser mißt den gesamten Wasserverbrauch des Hauses und gehört unserem Versorger. In oben erwähntem Telefonat mit ihrer Kundenbetreuung wurde mir bestätigt, daß der Zähler mit der von ihnen genannten Nummer bei der letzten Ablesung abgelesen wurde. Wer hat eigentlich festgestellt, daß er danach verschwunden ist? Wo soll der Zähler denn gewesen sein? Im Heizraum gab es definitiv nur den oben genannten Zähler und der hängt nach wie vor im Heizraum und zählt friedlich vor sich hin. Solange sie hier keine vernünftige Erklärung liefern, gehe ich davon aus, daß dieser Punkt ein reines Phantasiekonstrukt ihrerseits ist.

Der zweite von ihnen genannte Punkt ist mein WMZ. Wie es sich damit verhält wurde oben schon ausführlich geschildert. Nochmal: der Zähler kann ausgetauscht werden, wenn vorher die Monatswerte von 2020 ausgelesen und per Unterschrift bestätigt werden. Die Werte wurden bereits von ihren Monteuren in einer handschriftlichen Liste aufgeführt, trotz Aufforderung verweigerten diese allerdings die Liste zu unterschreiben. Ich habe die Liste fotografiert und ihnen auf Nachfrage zugemailt. Das Resultat war, daß man mir schrieb man wisse nicht worauf sich die Werte beziehen und verstehe das Problem mit der Abrechnung nicht. Wenn die Liste unterschrieben wäre könnten sie ihre Monteure fragen, was es mit Zählerwerten so auf sich hat und was sie aussagen.
Und auch nochmal: der Zähler ist nach wie vor geeicht und es gibt keinen Hinweis darauf, daß er nicht richtig zählt. Als Rechtfertigung für falsche Abrechnungen und Schätzungen können sie diesen Zähler ganz sicher nicht mehr nutzen. Momentan muß er nur ausgetauscht werden, weil er nicht funkfähig ist.

Die einzigen Zähler die jetzt noch einer wenigstens ab 2024 korrekten Abrechnung entgegenstehen, sind die beiden Wasserzähler. Da es hier wohl so gar keine Möglichkeit gibt uns die Schuld für den nicht erfolgten Austausch zuzuschieben, erwähnen sie diese Zähler in ihrem Schreiben nicht.


Verantwortung

Wir haben definitiv KEIN! Verständnis dafür, daß sie wie in ihrem Schreiben vom 20.09. angegeben „aufgrund der nicht vollständig durchgeführten Arbeiten an unserer Messausstattung keine Verantwortung für fehlerhafte Abrechnungsleistungen und/oder weitere hieraus resultierende Schäden übernehmen können“ SIE ALLEIN WAREN UND SIND! VERANTWORTLICH sowohl für die nicht als auch für die fehlerhaft ausgeführten Arbeiten und für die daraus resultierenden Überschreitungen von Eichfristen und falschen Abrechnungen, zumal ihre Abrechnungsabteilung noch zusätzliche Fehler einbaut.

Wir haben auch kein Verständnis dafür, daß sie „den Vorgang vorerst abschließen und auf eine erneute Beauftragung warten“. Sie haben einen Auftrag. Wenn sie nicht willens und/oder nicht fähig sind diesen zu erfüllen wird eine erneute Beauftragung sicherlich nicht helfen.


Letzte Fristsetzung

Da die Gesamtabrechnung für 2022 noch dieses Jahr erstellt und beschlossen werden muß, brauchen wir eine vernünftige, nachvollziehbare Abrechnung für 2022 bis spätestens 30.11.23.

Für die restlichen noch ausstehenden Leistungen setzen wir ihnen eine letzte Frist bis zum 31.12.23. Hierzu gehört die Korrektur der Abrechnung 2020 mit Ausweis der korrekten Ablesewerte, eine Erklärung für die geschätzten Ausbaustände in der Abrechnung 2021, Rückerstattung der Zählermiete für den von Februar 21 bis Frühsommer 23 funktionsuntüchtigen Wasserzähler, Austausch meines WMZ und der beiden Wasserzähler.
Sollten sie diese Fristen nicht einhalten, werden wir das Vertragsverhältnis sofort beenden.

Entschädigung

Durch ihr Verschulden haben wir seit 2017 keine korrekte Abrechnung, seit 2018 nie eine korrekte Verbrauchserfassung. Jede Abrechnung hätte erfolgreich angefochten werden können, eine gerechte Kostenverteilung war nie gewährleistet. Ihre Arbeit hatte keinen Nutzen für uns und verursachte erheblichen Aufwand und Schaden. Unter anderem zwei Prozesse gegen die WEG bzw. die Hausverwaltung. Hier geht es zwar um Fehler der WEG bzw. der Hausverwaltung, diese sind aber auf ihre Unfähigkeit einen funktionstüchtigen WMZ zu installieren und korrekte Abrechnungen zu erstellen zurückzuführen.
Der erste Prozess verursachte 1600 € Prozesskosten, der zweite (in dem es vor allem um diese Prozesskosten geht) ist noch nicht abgeschlossen. Des weiteren haben sie für die nicht korrekten Abrechnungen die vollen Gebühren berechnet. Unsere damalige Hausverwaltung Klotz hätte das zwar nie bezahlen sollen, es ist aber auch nicht korrekt es zu berechnen. Der Aufwand den sie mit ihren vielen Terminen ohne echtes Resultat bei den Eigentümern verursacht haben, ist völlig unverhältnismäßig.
Sie sollten uns ein angemessenes Entschädigungsangebot unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen
E.D.

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