Digitales Lesegerät

  • 13 Apr 2024
  • #596787
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Es geht um den Abschluss eines Vertrages mit der MZ, Digitales Lesen mit einem Lesegerät.
Ich teilte dem Verkäufer meine Nutzung, ausschließliches Lesen mit dem Lesegerät, mit. Mir wurde zugesagt, das beide Sachen nach einer Woche zusammen nutzbar sind. Da ich bis heute kein Lesegerät besitze, ist für mich der Vertrag nicht nutzbar und somit werde ich eine nicht nutzbare Leistung nicht bezahlen.
Nach einigen Monaten zog ich die Nutzungsgebühr wieder ein.
Nun bedroht mich die MZ mit Inkasso bei Nichtzahlung!
Das heißt, ein Mitarbeiter der MZ besitzt die Dreistigkeit, ohne gelieferte Leistung Gebühren zu erheben.
Der Verkäufer hat mit unwahren Versprechen einen Vertrag geschlossen und wird von der MZ weiter unterstützt!
Des weiteren haben Leser die das Gerät bekommen haben, feststellen müssen, das das Gerät keine Garantie mehr hat!
Hat eine Zeitung wie die MZ solche Machenschaften nötig?
Ich werde mit der Bildzeitung Kontakt aufnehmen, so daß solches Verhalten öffentlich wird!

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13-04-2024 um 12:24 Uhr

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