Rücksendung, Nachforschungsantrag

  • 20 Apr 2024
  • #597916
  • 24
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 19.03.2023 habe ich bei Nike einen Bestellung aufgegeben. Am 28.03.2024 habe ich die Rücksendung über DHL veranlasst. Dies ist in dem Kundenportal von Nike vermerkt. Ein Einlieferungsbeleg ist ebenfalls vorhanden und in Kopie angefügt.

Auf meinen Nachforschungsauftrag teilte mir DHL am 15.04.2024, 17:00 per Email mit, dass die Sendung nicht angekommen sei. Am 17.04.2024, 09:31 teilte mir DHL per Email mit, dass eventuelle Schadenersatzansprüche nur dem Vertragspartner erstattet werden könnten. Ich solle mich daher mit dem ursprünglichen Versender in Verbindung zu setzen, um die nächsten Schritte abzustimmen.
Am 17.04.2024, 11:36 teilten Nike mir per Email mit:
"Wir raten Ihnen dringend, sich mit Ihrem Zustelldienst in Verbindung zu setzen, um herauszufinden, was mit Ihrer Rücksendung geschehen ist, und, falls sie auf dem Postweg verloren gegangen ist, bei diesem Zustelldienst einen Antrag auf Entschädigung zu stellen."

Auf erneute telefonische Kontaktaufnahme mit Ihnen teilten Sie mir dieser per Email am 19.04.2024 - 12:58 mit:
"Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren Zustelldienst zu wenden, um herauszufinden, was mit Ihrer Rücksendung passiert ist, und bei Verlust auf dem Postweg einen Schadensersatzanspruch bei diesem Zustelldienst einzureichen."

Am 20.04.2024, 08:32 teilte mir DHL mit:
"Natürlich möchten wir Ihre Sendung suchen. Allerdings ist bei einer Retoure-Sendung stets der ursprüngliche Absender unser Vertragspartner.
Bitte setzen Sie sich deshalb mit diesem in Verbindung und lassen Sie ihm eine Kopie Ihres Einlieferungsbeleges zukommen. Der Vertragspartner sollte uns dann möglichst zeitnah mit einer Nachforschung beauftragen."

Da der Kaufpreis bereits gezahlt wurde, besteht seitens Nike kein Schaden. Vielmehr ist der Schaden bei mir eingetreten. Nike hingegen hat gegenüber DHL einen Anspruch auf Zahlung des Schadensersatzes. In solchen Fällen der Drittschadensliquidation ist eine Übertragung des Anspruchs auf den Geschädigten in deutschen ZIvilrecht anerkannt.

In diesen Fällen wird offenkundig versucht jegliche Verantwortung von sich zu weisen. Dieses Verhalten ist hochgradig verbraucherschädlich.

Ich fordere Nike deshalb auf
1. bei DHL einen Nachforschungsantrag zu stellen und mir dies per Email zu bestätigen, und
2. mir den Anspruch auf Ersatz des Schadens zu übertragen.

Bitte kommen Sie den Aufforderungen binnen fünf (5) Kalendertagen, bis zum 25.04.24. Anderenfalls sehe ich mich gezwungen Klage auf Übertragung der genannten Ansprüche zu erheben.

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22-04-2024 um 08:49 Uhr

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