Zum xten Mal werde ich von Ihnen oder einer beauftragten Agentur zwecks Werbung für ihr Unternehmen telefonisch penetrant belästigt.
Sollte das weiterhin nicht unterbunden werden, werde ich mich an die Bundesnetzagentur zwecks Unterlassungsklage wenden.
Ihr gesundheitsgefährdendes Produkt, insbesondere für Kinder und Jugendliche, kann man nur strikt und konsequent ablehnen, was ich im Freundes- und Bekanntenkreis reichlich tue.
AxPap
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01-02-2024 um 14:34 Uhr
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