"Parkverstoss und Zahlungsaufforderung"

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  • 04 Jan 2023
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Guten Tag
Unabsichtlich habe ich am 03.01.2023 mein Fahrzeug auf einem Platz abgestellt der sich erst nach der Wegfahrt als Behindertenparkplatz herausstellte. Der Platz war unbeleuchtet, die Deckenleuchten sind defekt und die Bodenmarkierung sehr schlecht ersichtlich. Eine Vertragsstrafe bei den erwähnten Mängeln erachte ich daher als nicht gerechtfertigt. Ich bitte Sie um Prüfung und Bericht. Danke im Voraus für Ihre Arbeit.
Freundliche Grüsse, ****** ******
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

18-01-2023 um 17:28 Uhr


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1
Park & Control
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