Unbegründete Parkstrafe

  • 18 Mai 2024
  • #601222
  • 37
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Guten Tag,
wie Sie anhand der Belege sehen können, war ich am 18.05.2024 beim Netto einkaufen (siehe Kassenbon, bezahlt um 12:27 Uhr) Strafzettel erhalten 12:26 Uhr.
Da ich als Kunde durchaus berechtigt bin vor dem Laden in dem ich einkaufe kurz zu parken, betrachte ich den Strafzettel als nichtig.
Freundliche Grüße
****** ******
******@web.de

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