Mein Ehemann muss morgen, Sonntag 28.04,2024 früh ca. 6:00 Uhr im Krankenhaus einrücken; Montag Vormittag wird er operiert. Unmittelbar danach wird er vom Krankenhaus direkt zur Anschlussheilbehandlung gebracht.
Heute, Sa, 27.04.2024, stellte er beim Kofferpacken fest, dass er mit den vorhandenen Haus-/Badschuhen nicht erscheinen möchte. Daher fuhren wir nach Bretten zu dem Schuhfachgeschäft H&D Hoffmann GmbH, Wilhelmstraße 37, 75015 Bretten. Kurz vor 11:00 Uhr kamen wir an.
Mein Mann stellte die Parkscheibe auf 11:00 Uhr ein und legte sie wie üblich auf das Armaturenbrett. Laut Kassen-Beleg war die Bezahlung der Schuhe 11:11:18 Uhr abgeschlossen.
Der gelbe Zettel der Firma Park & Control gibt als Parkverstoß 11:06 Uhr an. Man könnte vielleicht auf den Gedanken kommen, dass da jemand aufpasst, bis einer sein Fahrzeug verlässt, dann heranspringt und rasch die Zahlungsforderung anbringt, - ungeachtet, ob Parkscheibe da ist oder nicht - bevor der Fahrer zurückkommt?
Abgesehen von dem Ärger - ich hatte einen kurzen Herzanfall angesichts der dreisten Ungerechtigkeit - sind die Leidtragenden die ansässigen Geschäftsleute: Bedarf oder nicht - ich werde die Schuhe nächste Woche zurückbringen, und dieser Einkaufsbereich ist künftig für uns tabu.
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27-04-2024 um 14:17 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Park & Control weitergeleitet. Mehr erfahren.
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