Guten Tag,
Ich habe die Zahlungsaufforderung am 17.07.23 40 € überwiesen und sie ist bei ihnen am 18.07.23 eingegangen dafür haben wir Belege. Wir wissen 2 Tage zu spät da wir im Urlaub waren und es nicht rechtzeitig aus dem Briefkasten holen konnten. Jetzt haben wir eine Mahnung bekommen vom 18.07.23 wo der Betrag 47,50 lautet. Abgesehen davon habe ich an dem Tag des Vergehens als ich ohne Parkscheibe parkte einen Kassenbon im Einkaufswert von 47,92 von dem Einkaufsladen Action in Nidderau. Da mir von Gemeinde Leuten gesagt wurde wenn ich diesen einreichen werde als Beleg müsste ich keine Strafe zahlen. Wie verbleiben wir jetzt ? Ich denke spätestens mit der ersten Bezahlung auch wenn sie 2 Tage zu spät war ist es damit getan, da ich ja auch wiegesagt den Kassenbon vorlegen kann.
Mfg ****** ******
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Antwort des Verbrauchers
26-07-2023 um 04:56 Uhr
Bitte um Stellungnahme
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
29-07-2023 um 17:59 Uhr
Problem ungelöst
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