VNR3800076

  • Behoben
  • 19 Jan 2023
  • #459536
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bzgl. Ihres Schreibens vom 05.01.2023 (Erste Mahnung) und dem Vorwurf, teile ich hiermit mit, dass mich eine Zahlungsaufforderung vom 15.12.2022 nicht erreicht hat. Des Weiteren bitte ich um detailierte Angaben, was mir als Halter vorgeworfen wird. Aus dem Schreiben ist nur zu lesen, daß ein Verstoß in der Dieselstraße 1, 63179 Obertshausen stattgefunden hat. Bitte um Erklärung inwiefern ein Verstoß stattgefunden hat. Dazu bitte ich ein Beweisfoto mit Lage meines Fahrzeugs mit sichtbarem Kennzeichen und mit genauer Uhrzeit zu erbringen, der ihre Forderung rechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen
D.******

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13-02-2023 um 07:52 Uhr


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