Rabattierung

  • 18 Mär 2024
  • #592074
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Im Januar 24habe ich eine Bestellung über Euro 184.00 gemacht. Die Rechnung mit Datum vom 15.01.24 kam ungefähr am 18/19.01.24 zusammen mit der Lieferung.
Am Montag darauf kam wieder ein Personalshop Katalog-mein Mann und ich bekommen beide- Kataloge, in diesem Katalog war ein 30% Rabatt Code mit der Nr. D10603 angeheftet. Bei der Bezahlung meiner Rechnung habe ich diese 30% in Abzug gebracht. (15% Rabatt, da 15% schon abgezogen waren). Noch in der gleichen Woche habe ich meine Rechnung bezahlt.
Heute, am 18.03.24 habe ich die 2. Mahnung über Euro 53,30 erhalten. (Von einer 1. Mahnung ist mir nichts bekannt.)
Mein Anruf in der Buchhaltung hat ergeben, dass ich diesen Code nur bei der Bestellung hätte angeben dürfen.

Ich kaufe einen Artikel und 1 -bis 2 Tage später ist der gleiche Artikel nochmals 15% günstiger zu haben. Eine gute Geschäftspolitik?

Auf jeden Fall meinte die schlechtgelaunte Dame in der Buchhaltung, dass man da nichts mehr machen könne, es ja eigentlich von mir unverschämt war, diese 15% einfach in Abzug zu bringen und es nichts nütze auf der Überweisung den Code anzugeben.

Wahrscheinlich hätte ich besser die Bestellung komplett nach Erhalt zurückschicken sollen, nochmals neu bestellen und dann bei der erneuten Bestellung den Rabatt-Code angeben?


Tipp an die Geschäftsleitung: Lassen sie mehr Zeit verstreichen, bis sie die Kataloge verschicken, da fühlt man sich schnell übers Ohr gehauen, wenn die bestellten Artikel 2 Tage später um 15% billiger sind.
Klären Sie die Kunden auf, dass man den Wertcheck nur bei der Bestellung angeben darf.
Schreiben Sie dies gross auf den Wertcheck drauf.

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18-03-2024 um 15:46 Uhr

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