Reklamation Zwilling Enfinigy Wasserkocher erworben 10/21

  • Ungelöst
  • 28 Feb 2023
  • #469989
  • 104
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Zum o.g. Datum hochwertigen Wasserkocher bei Porta online gekauft. 129,- Euro!
Dieser wurde mangelfrei geliefert. Funktionierte bis letzte Woche gut. Seit dem WE Probleme technischer Art.
Direkt als Gewährleistungsfall bei Porta gemeldet. Laut gesetzlicher Regelung 2 Jahre!
Folgende Antwort erhalten:

Leider müssen wir Ihre Reklamation ablehnen.

Grundsätzlich wird unsere Sachmängelhaftung nämlich nur dann ausgelöst, wenn die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer einen Mangel aufweist. Dieser liegt vor, wenn die Ware nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit hat oder für den üblichen Gebrauch ungeeignet ist.
Innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe der Kaufsache wird von Gesetzes wegen (§ 477 BGB) vermutet, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war, so dass der Käufer Gewährleistungsansprüche ohne Weiteres geltend machen kann. Die Mangelhaftigkeit ab Übergabe muss er innerhalb der ersten 12 Monate also nicht beweisen.
Nach mehr als 12 Monaten muss jedoch der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist.

Wir behaupten nicht, dass die Sache bei Kauf mangelhaft war. So lässt sich das gesamte Gewährleistungsrecht umgehen! Unfassbar. Wer kann sich das noch leisten, so mit Kunden umzugehen! Arm und ärgerlich. Wir gehen nun über Zwilling, die als Hersteller das Ganze nun regeln. Eigentlich hätte Porta als Händler diesen Schritt gehen müssen. NIE WIEDER!

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04-05-2024 um 09:22 Uhr


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Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Porta-Team

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04-05-2024 um 10:08 Uhr


Problem ungelöst

3 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Viele Sätze ohne Inhalt um Jahr(e) verspätet :))

2
porta
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