Wir hatten mehrfach um die Rückerstattung unserer beiden u..g. Buchungen aufgrund der Corona Krise gebeten, nachdem uns die beiden Hotels die kostenlose Stornierung zugesagt hätten, mit der Information, die Rückerstattung über Sie abzuwickeln.
Zudem möchte ich mich auch § 326 Abs. 1 in Verbindung mit §275 Abs.1 BGB berufen, wonach bei einem gegenseitigen Vertrag im Falle der Unmöglichkeit der Leistungserbringung (Hotelaufenthalt) der Anspruch auf die Gegenleistung, also auf das vereinbarte Entgelt, entfällt. Der bereits von uns gezahlte Reisepreis muss uns daher von Secret Escape vollständig erstattet werden.
Leider kam bisher nur wiederholt eine Mail, dass wir nochmal ein Formular ausfüllen sollen, was ich jedoch längst am Beginn der Bekanntgabe des Reiseverbots getan hatte.
Daher werden wir diese beiden Vorgänge jetzt unserem Rechtsanwalt übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
B. M.
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20-05-2020 um 22:47 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Leider erweist sich die Bearbeitung und Kommunikation von Secret Escapes als extrem Kundenunfreundlich im Falle der, aufgrund von Covid-19, stornierten, aber bereits voll bezahlten Reisen. Secret Escape hat mich diesbezüglich sehr entäuscht!
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