Ersatz eines Kinder-Buggys / Gewährleistungsrechte

  • 02 Nov 2023
  • #556376
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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 07.01.2023 erwarb ich in Ihrem schönen und ordentlichen Geschäft in der Filiale Frankfurt Nordwestzentrum, 60439, einen Buggy "Art/EAN 205121 Avus tin" für 199,99€ für unsere Tochter. Wir waren sehr zufrieden mit dem Buggy (Desgin und Funktionalität) und sind mit ihm sehr pfleglich umgegangen, was man ihm auch ansieht. Die Freude hielt, bis ich im Oktober 2023 beim Einladen ins Fahrzeug feststellen musste, dass die untere Querstange, die die hinteren Räder miteinander verbindet, samt Schweißnaht auf einer Seite herausgebrochen gewesen ist. Daraufhin begab ich mich am 18.10. in die o.g. Filiale. Eine Verkäuferin nahm den Wagen entgegen, veranlasste jedoch nichts sondern sagte mir, dass aufgrund der Personalknappheit ich am nächsten Tag einen Anruf erhalten würde, wie mit dem Wagen umgegangen wird, wofür ich Verständnis zeigte.
Am nächsten Tag erhielt ich von einer serviceorientierten und freundlichen Kollegin einen Anruf, die mir mitteilte, dass die Angelegnheit innerhalb von spätestens einer Woche erledigt sein wird und leider keine Ausleihbuggys zur Verfügung ständen. Ich habe mir gedacht, dass ich es schaffe, eine Woche auch ohne Buggy zu überbrücken, wenn dies auch mit Umständen verbunden gewesen ist und war zuversichtlich, dass ich innerhalb einer Woche Ersatz erhalten werde, da die Behebung des Schadens m.M. nach unrealistisch ist.

Als ich nach einer Woche keine Rückmeldung erhielt, fuhr ich erneut in die Filiale, um nach den Sachstand zu fragen - und hier wurde mir auf einmal gesagt, dass eine Woche absolut unrealistisch wäre und ich innerhalb von ca. 3 Wochen eine Rückmeldung erhalte und keine Leihbuggys vorhanden sind! Das ist für mich äußerst frustrierend gewesen, da meine Frau am 26.10. operiert wurde und das Kind nicht heben darf - und somit auch nicht mit dem Kind spazieren gehen / Erledigungen machen kann, da dass Kind getragen werden müsste. Nun sind bereits 2 Wochen vergangen - ich weiß weder was mit meinem Buggy passiert, ob ich Ersatz erhalte und wenn ja, wann - darüber hinaus ohne irgend ein Buggy zu besitzen, so dass keine wirkliche Mobilität vorliegt. Belastend dazu die Operationsfolgen meiner Ehefrau. Können Sie sich freundlicherweise bitte der Angelegenheit kurzfristig annehmen, damit ich schnell zu einem Kinderbuggy komme und mir den offensichtlichen Qualitätsmangel (des Herstellers wahrscheinlich) durch einen anderen Buggy ersetzen? Ich denke, dass dies im Rahmen Ihrer Service- Qualitätsansprüche durchaus möglich ist, die Angelegenheit "im schnelleren Verfahren" zu klären.

Für eine Rückanwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Freundliche Grüße
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