Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wurde heute trotz ärztlichen Attestes, nicht in die Filiale in Dresden hineingelassen.
Als ich nach der Begründung fragte, sagte man mir, es wäre eine interne Regelung niemanden ohne Gesichtsmaske einzulassen. Es gibt keine gesetzliche Regelung die zum Tragen von Masken verpflichtet. Und ein Attest habe ich ja nicht zum Spaß. Für mich ist das Argument unangemessen. Was werden Sie unternehmen? Immerhin bin ich nicht die Einzige, die abgewiesen wurde.
Freundliche Grüsse ****** ******
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23-07-2020 um 15:12 Uhr
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