Falsche Versprechungen, keine Reaktion vom Kundenservice

  • Behoben
  • 14 Feb 2023
  • #466179
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Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits am 06.02.2023 habe ich Ihnen geschrieben, jedoch habe ich bisher keine Antwort erhalten.

Daher bitte ich zumindest um eine Eingangsbestätigung damit ich sicher sein kann, dass Sie die Nachricht erhalten haben.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

****** ******

---------- Ursprüngliche Nachricht ----------
Von: ****** ******
An: dialog-service-center@vorwerk.de
Datum: 06.02.2023 12:14 CET
Betreff: Ihr Schreiben vom 27.01.2023 // BST-Nr.: *****

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben am 30.12.2022 eine Produktvorstellung durch Ihren Vertreter im Schweriner Schloßpark Center erhalten - im Rahmen des Gespräches wurden wir immer wieder auf die 30-tägige-Rückgabemöglichkeit hingewiesen.

Wir waren uns zunächst unsicher, aber auch auf Nachfrage, ob wir den Sauger auch wirklich bei Nichtgefallen, nach Nutzung zurückgeben könnten, wurde uns dies nochmal bestätigt, dass dies jederzeit binnen 30 Tagen möglich wäre.

Nach Erhalt in der ersten Januarwoche 2023 haben wir den Sauger ausgepackt und mussten leider feststellen, dass dieser noch mit Beuteln arbeitet und nicht zeitgemäß Beutellos ist. Darauf wurden wir im Verkaufsgespräch nicht hingewiesen. Wir haben daraufhin einige Tage überlegt, ob dies für uns trotzdem infrage kommt und uns schlussletztendlich dagegen entschieden und den Sauger daher nicht mal eingesetzt.

Nachdem wir diesen nun binnen der 30 Tage zurückgesendet haben, erhielten wir - zu unserer Überraschung - das im Betreff genannte Schreiben, mit dem Hinweis, dass wir den Sauger nicht zurückgeben könnten und würden wir keinen neuen Anliefertermin nennen, dann würde das Mahnverfahren fortgesetzt werden.

Ich gehe hier von einem versehentlichen Irrtum Ihrerseits aus, da wir uns ja innerhalb der mündlich zugesagten Widerrufsfrist befanden und es bisher auch noch gar keine Information zu einem Mahnverfahren gab.

Vielen Dank, dass Sie sich gleich darum kümmern!


Mit freundlichen Grüßen

****** ******

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14-02-2023 um 10:57 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Vorwerk weitergeleitet. Mehr erfahren.

14-02-2023 um 12:16 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Vorwerk weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

20-02-2023 um 14:20 Uhr


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