Ich habe gemäss der Richtlinien auf der Wunschgutschein Seite die von Ihnen vorgegeben Höchstbestellmenge eingehalten - nach bereits erfolgter Bezahlung wird nun von Ihnen die vertraglich zugesicherte Gegenleistung verweigert, indem die Gutscheine trotz mehrmaliger Kontaktierung und formaler Mängelrüge inkl Fristsetzung zur Behebung nicht aktiviert werden. Auf die Beschwerden wurde bis dato nicht oder nicht adequat reagiert!
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27-03-2024 um 09:27 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Wunschgutschein weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort von Wunschgutschein
27-03-2024 um 12:06 Uhr
Lieber Kunde "****** ******",
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.
Die Fachabteilung hat Ihren Fall mittlerweile freigegeben. Alle Gutscheine sollten also abrufbar sein. Sollten Ihnen noch Gutscheine fehlen, mailen Sie gerne Ihren Sachverhalt an die zuständige Fachabteilung, erreichbar unter hilfe@wunschgutschein.de, dann werden wir den Sachverhalt priorisiert für Sie prüfen.
Viele Grüße,
das Team von WUNSCHGUTSCHEIN
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