Keine Rückzahlung trotz Gerichtsurteil

  • Ungelöst
  • 16 Okt 2020
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Vom Amtsgericht Frankfurt gibt es ein Urteil mit folgendem Inhalt:
Der Reiseveranstalter muss den vollen Reisepreis zurückerstatten, wenn ein Kunde vor Reiseantritt seine Reise wegen der Coronapandemie storniert hat. Dies gilt dann, wenn zum Zeitpunkt des Rücktritts eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand. Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist nicht erforderlich. Ein entsprechendes Urteil fällte das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG Frankfurt a.M.) am 11.08.2020 (32 C 2136/20).

Ich versuche seit fast 2 Monaten mein Geld zurück zubekommen.
Reisebeginn 14.03. Auf Grund der Gesundheitsgefährdung Storno am 13.03.2020 Die mir zustehenden 5 % der Reisekosten musste ich per Konflikt über Paypal erzwingen ca. 2 Monate später ( in den AGB steht nach 14 Tagen).

Am 17.03. haben wir dann die folgende Info erhalten:

Das Auswärtige Amt hat eine offizielle Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland ausgesprochen. Die Bundesregierung hat ein Rückholprogramm für alle deutschen Reisenden, die sich im Ausland befinden, gestartet. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Ihre Reise abgebrochen wird.

Ihr Reiseveranstalter 5 vor Flug wird sich schnellstmöglich um Ihre Rückholung nach Deutschland kümmern. Wir empfehlen Ihnen, sich in die freiwillige Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes einzutragen, damit die Auslandsvertretungen vor Ort, falls erforderlich, mit Ihnen Verbindung aufnehmen kann.

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