Unzulässige Taschenkontrollen - Kunden unter Generalverdacht - ALDI NORD

  • Ungelöst
  • 26 Mai 2023
  • #495580
  • 224
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U. a. auch über vorherige Taschenkontrollen habe ich mich immer direkt bei ALDI NORD beschwert.
Nun ist das Fass übergelaufen, wenn, werde ich mich immer nur noch öffentlich beschweren:

Heute mittag war ich wieder bei ALDI NORD, Lübeck, einkaufen, und führte meinen Einkaufstrolley mit, um den schweren Einkauf zu transportieren.
Als mein Einkauf von der (neuen) Kassiererin vom Laufband fertig gescannt - aber noch nicht bezahlt war, und ich den Einkauf in den ALDI-Wagen zurück gelegt hatte - stand sie einfach auf, verließ ihre Kabine, und schaute - ohne zu fragen, ob sie das überhaupt darf - in meinen Trolley ! Sie öffnete also die obere Klappe kurz ! Als sie nichts Verdächtiges sah, setzte sie sich wieder wortlos in ihre Kabine, um nun die Zahlung von mir entgegen zu nehmen. -
Donnerwetter, so eine Dreistigkeit habe ich ja noch nie erlebt, wenn - wurde vorab gefragt - ob man denn in den Wagen schauen darf - was ich zwar zu ließ, aber mit den Damen an der Kasse anschließend meist schimpfte. Ich bezahlte erstmal den Einkauf und dann sagte ich auch hier, dass sie das nicht darf. Das darf nur die Polizei.
Sie entschuldigte sich, aber es müsse sein. Ich sagte wieder, sie darf es nicht. Das ignorierte sie.

Dazu die Verbraucherzentrale.de, Zitat:
"Taschenkontrollen sind verboten
Ein Blick in die Tasche, ohne dass ein konkreter Verdacht eines Diebstahls vorliegt, ist ein unzu­lässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Kund:innen brauchen einer solchen Aufforderung nicht nachzukommen, auch dann nicht, wenn ein Hinweisschild im Geschäft auf die Durchführung von Taschen­kontrollen verweist. Wer an der Kasse oder am Ausgang aufgefor­dert wird, seine Tasche zu öffnen, sollte auf das Verbot hinweisen. Wenn das Personal dennoch darauf besteht, sollten Kund:innen die Kontrolle zulassen und sich hinterher bei der Geschäftsführung beschweren.

Eingeschränktes Hausrecht der Händler
Geschäftsinhaber können von Kunden jedoch verlangen, dass sie beim Betreten ihre Tasche abgeben. Das ist aber nur zulässig, wenn Einkaufstaschen bewacht oder in einem Schließfach unter­gebracht werden können. Kleine Handtaschen, in denen sich persönliche Wertgegenstände befinden, darf man bei sich behalten.
" Zitatende.

Gibt es in Supermärkten wie ALDI Schließfächer ? Nein !
Als langjährige Stammkundin finde ich es einfach unverschämt, alle Kundinnen und Kunden unter Generalverdacht zu stellen, und immer mal wieder vor den Kopf zu stoßen !

Solche Kontrollen sind verboten, Mitarbeiter von ALDI sind nicht die Polizei, und diese Kontrollen ohne Anlass gehören abgestellt.

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