Fristsetzung zu überlanger Reparaturdauer zum 14.07.2023 einschließlich Ankündigung der Geltendmachung von Verzugsschade

  • Behoben
  • 01 Jul 2023
  • #510071
  • 291
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01.07.2023
Autohaus Gotthard König GmbH
Kolonnenstr. 41
10829 Berlin




Fristsetzung zum 14.07.2021 und Ankündigung der Geltendmachung von Verzugsschaden und Nutzungsausfall
Fahrzeug Renault Talisman



Sehr geehrte Damen und Herren,

bisher war ich mit Ihrem Service und den Werkstattleistungen sehr zufrieden, beim aktuellen Reparaturauftrag klappt jedoch etwas nicht.

Ich habe mein Fahrzeug zu Ihnen am 05.06.2023 also vor über vier Wochen zur Inspektion gebracht. (Werkstattauftrag xxxxxx) Mir wurde eine Woche später im Gespräch erklärt, das alles grundsätzlich in Ordnung sei, Sie jedoch bei der Durchsicht bzw. bei der letzten Garantiereparatur das Ölfiltergehäuse beschädigt hätten. Diese müsse auf Ihre Kosten ersetzt werden, es dauere jedoch einige Tage, bis das Teil geliefert werde. So weit so gut, nichts passierte und Sie sind mittlerweile im Bereich der Reparaturdauer, die als unzumutbar und „überlange“ zu bewerten ist.

Ich setze Ihnen deshalb förmlich und um meine Ansprüche zu wahren, schriftlich eine Frist zum Freitag, den 14. Juli 2023, die geschuldete Leistung der Inspektion einschließlich Reparatur zu erbringen und das Fahrzeug in ordnungsgemäßen Zustand wieder zur Verfügung stellen. Sollten Sie dem nicht entsprechen, sind Sie ab diesem Zeitpunkt in Verzug.

Sollte dieser Zeitpunkt fruchtlos verstreichen, werde ich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, der den originären und weiteren Verzugsschaden, insbesondere eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen wird. Hinzu kommt, dass ich vom 20. Juli 2023 bis einschließlich 14. August 2023 eine Urlaubsreise mit meinem Renault Talisman gebucht habe. Die sich aus Ihrer Nicht-Reparatur ergebenden Mietwagenkosten eines Ersatzwagens (Größe: Vier Personen, Kombi, viel Reisegepäck) in geschätzter Höhe von ca. 2000 Euro müsste ich Ihnen ebenfalls in Rechnung stellen. Hier die aktuelle Rechtsprechung zur Berechtigung der Folgekosten bei nicht erbrachten Reparaturen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 09.03.2021, 1 U 77/20)

Sie haben jetzt folgende Möglichkeiten, eine sich zwangsläufig ergebende Klage so priorisiert in dieser Reihenfolge abzuwenden:

1. Reparatur in der 27.KW 2023
2. Schriftliche Zusage einer kostenfreien Überlassung eines Ersatzfahrzeuges (Größe: Vier Personen, Kombi, viel Reisegepäck, Verbrennungsantrieb, Mittel- oder Oberklasse). Dauer: bis mindestens 14. August 2023 (so lange dürften Sie dann noch weiter reparieren)
3. Schriftliche Zusage der Übernahme von Ersatzmietwagenkosten (Größe: Vier Personen, Kombi, viel Reisegepäck, Verbrennungsantrieb, Mittel- oder Oberklasse)Dauer: bis mindestens 14. August 2023 (solange dürften Sie dann weiter reparieren)

Ich hoffe, wir können das schnell lösen.


Mit freundlichen Grüßen

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