Reklamation:
Die gesetzliche Frist von 6 Wochen (§40 Abs.4 Energiewirtschaftsgesetz) zur Erstellung der Abschlussrechnung ist verstrichen.
Mehrmalige Kontaktaufnahme per Email blieben unbeantwortet. Am Telefon wurde ich vertröstet.
Ein vertraglich zugesicherter Direktbonus wurde nicht ausgezahlt, ebenso der Neukundenbonus nicht, da er ja an die Schlussrechnung gekoppelt ist.
Das bewusste zurückhalten von Guthaben ist gesetzwiedrig. Sollte keine Reaktion der BEV erfolgen, werden rechtlich Schritte gegen die BEV einleiten.
Ich fordere hiermit die Erstattung sämtlicher Boni und die Erstellung einer Schlussrechnung.
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13-02-2018 um 10:09 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Bev Energie weitergeleitet. Mehr erfahren.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
15-03-2018 um 12:03 Uhr
Problem ungelöst
5 / 10
Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?
BEV hat nicht auf meine Reklamation bei reklamation24 reagiert. Erst auf meine Verbraucherbeschwerde mit offiziellem Schreiben wurde reagiert. Der Direktbonus und der Neukundenbonus wurden ausgezahlt, die Schlussrechnung fehlt noch, obwohl sich der Neukundenbonus daraus berechnet.
Die von mir errechnete Überzahlung von 110€ wurde noch nicht erstattet.
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