BJ
1 Reklamation

Bev Energie - Nie wieder BEV ! Schlussrechnung wird nicht erstellt

  • Gelöst
  • 13 Feb 2018
  • #2361
  • 35

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie nun erneut auf mir meine Schlussrechnung unverzüglich zu schicken und mir mein Guthaben auszuzahlen! Es kann nicht sein das Sie mit Guthaben Ihrer Kunden arbeiten !! Meinen Zählerstand haben Sie am 31.12.2017 erhalten !

Laut Gesetz § 40 Abs. 4 EnWG muss nach spätestens sechs Wochen die Schlussrechnung beim Kunden sein. Warum ignorieren Sie das ???

Ich kann jedem nur raten, die Finger von der BEV zulassen.

- Vertragsabschluss geht schnell
- Geld abziehen noch schneller
- Kündigungsbestätigungen zusenden fast unmöglich, der Kunde könnte ja noch ein Jahr unfreiwillig bleiben
wollen.
- Mails werden nicht beantwortet
- Kundenservice kann nichts klären nie etwas sagen...
- Gesetz § 40 Abs. 4 EnWG exestiert bei der BEV nicht ! ( Wenn man Guthaben hat)

Sollten Sie dies wieder ignorieren , wie meine Mails oder Anrufe werde ich diesen Vorfall der Verbraucherstelle unverzüglich melden, und meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen.

15-03-2018 um 11:13


Problem gelöst

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Kundendienstbewertung

Nein

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Meine Reklamation sagt wohl alles.

Danke für die Hilfe

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Bev Energie
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