Es kann doch nicht wahr sein, Kleider zur Auswahl meiner Frau darf ich zurückgeben, aber auf ihre Karte keinen Kauf tätigen. Das ist auch schon deshalb nicht nachzuvollziehen, da ja die Ware wieder zurückgegeben werden kann. Ich weiß von Bekannten, dass es möglich ist auch ohne Vollmacht auf die Karte der Ehefrau einzukaufen. Das ist eine hirnrissig Regelung, die nur Ärger verursacht.
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13-06-2023 um 05:59 Uhr
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