ausgrenzung einer behinderten person und beleidigung

  • 06 Mai 2024
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am 30.04.2024 ereignete sich an der haltestelle "wilhelminenhofstr./edisonstr." in der M17 richtung falkenberg (wagen.-nr. 9073/7) gegen 16:00 uhr folgene(s) straftat des bahnfahrers.

Kurzform: am 30.04.2024 verweigerte der bahnfahrer, einen älteren herren, in einem elektrischen rollstuhl,
den barrierefreien zugang in die tram. der herr wartete an der zweiten tür, die für rollstuhlfahren und kinderwagen ist, auf den fahrer.
ich saß im vorderen abteil und beobachtete das geschehen. als der bahnfarer das signal zur türschließung gab, führ der rollstuhlfahrer auf der straße nach vorne zum fahrer, um auf sich aufmerksam zu machen, was auch der tramfahrer registrierte. ich konnte beobachten, dass der tramfahrer sein seitenfenster öffnete und was zu dem herrn im rollstuhl sagte. plötzlich klingelte der tramfahrer und fuhr los, obwohl der rollstuhl sehr nahe an der tram stand. der mann bekam einen leicht ängstlichen blick, was ja verständlich ist und führ ein stück zurück.
dann war es eine frau und ich, die darauf reagierten. ich stand sofort auf und klopfte an der fahrertür, die dann auch geöffnet wurde.
nachdem ich dem fahrer darauf hinwies, dass er gerade einen behinderten menschen ausgegrenz hat, meinte er zu mir "dann zeig mich doch an du arschloch". der tramfahrer verstoß gegen zwei gesetze.

1. BBG §7 & §8 aber das soll ein richter feststellen.
2. StGB §185 beleidigung
für 2. stelle ich eine strafanzeige und strafverfolgung gegen den tramfahrer, beim staatanwalt selbst.
dafür benötige ich die daten des tramfahrers. das schützen von straftätern zieht eine strafanzeige nach sich.
fotos vom faher und tram (mit nummer) vorhanden und ist zur rausgabe an die staatanwaltschaft bereit.
zeuge ist vorhanden und ist zur aussagen und bestätigung des vorfalles bereit.

ich bitte um kontakt aufnahme per post oder per telefon.

mit freundlich grüßen
****** k.

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