Cashback nicht ausgezahlt

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  • 22 Sep 2023
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Obwohl ich alle Unterlagen ordnungsgemäß übermittelt habe, um eine Cashback-Zahlung iHv. 270 EUR hinsichtlich meines Kabelinternet-Vertrags zu bekommen, wurde die Cashback-Zahlung abgelehnt: Der Grund sei, dass ich bereits beim Kabelinternet-Dienstleister, nämlich Vodafone, als Bestandskunde hinterlegt sei. Nur im Falle eines Neukunden erfolge eine Cashback-Zahlung. Bei Vertragsabschluss, genauer gesagt beim Entstehen des Vertrags zur Änderung des bisherigen Vodafonevertrags, hat Check24 die Cashback-Zahlung aber zwischen mir und Vodafone vermittelt und hat mir die Cashback-Zahlung unabhängig davon versprochen, ob ich Bestandskunde bin. Ich habe weder gegenüber Check24 noch gegenüber Vodafone behauptet, kein Bestandskunde von Vodafone zu sein und trotzdem hat Check24 beim Vertragsschluss zur Vertragsänderung vermittelt und die Cashback-Zahlung nachweislich versprochen. Ich habe Screenshots, durch die ich das einwandfrei belegen kann und das Versprechen ist sogar immer noch in meinem Check24 Kundenkonto sichtbar. Indem Check24 dieses vertragliche Versprechen bricht, verhält sich Check24 vertragswidrig. Ich habe einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Zahlung der 270 EUR. Ob Check24 dadurch ein schlechtes Geschäft macht, ist nicht mein Problem, denn Check24 hat sich aus objektivem Empfängerhorizont eindeutig zu diesem Rechtsgeschäft entschieden.

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22-09-2023 um 21:57 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

23-09-2023 um 01:09 Uhr


Ein Satz meiner urspr. Beschwerde enthält einen Flüchtigkeitsfehler. Der fehlerhafte Satz lautet: "Bei Vertragsabschluss, genauer gesagt beim Entstehen des Vertrags zur Änderung des bisherigen Vodafonevertrags, hat Check24 die Cashback-Zahlung aber zwischen mir und Vodafone vermittelt und hat mir die Cashback-Zahlung unabhängig davon versprochen, ob ich Bestandskunde bin." Der Satz sollte hingegen lauten: Bei Vertragsabschluss, genauer gesagt beim Entstehen des Vertrags zur Änderung des bisherigen Vodafonevertrags, hat Check24 aber zwischen mir und Vodafone vermittelt und hat mir die Cashback-Zahlung unabhängig davon versprochen, ob ich Bestandskunde bin.

25-09-2023 um 14:46 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu klären. Wir haben Ihnen bereits eine E-Mail zukommen lassen, um den Sachverhalt klären zu können.

Wir verstehen Ihren Unmut, dass der Cashback nicht ausbezahlt werden kann, obwohl Sie uns die Rechnung haben zukommen zu lassen. Da Sie aber weiter beim Anbieter als Bestandskunde geführt werden und keinen Neuvertrag ausgelöst haben, haben wir Sie über das Nichtauszahlen des Cashback informiert.

Da uns die Kundenzufriedenheit aber sehr wichtig ist, hoffen wir auf eine positive Lösung Ihres Anliegens. Bitte antworten Sie uns dazu auf die bereits versandte E-Mail.

Beste Grüße
Eileen, CHECK24 Internet

25-09-2023 um 15:18 Uhr


Liebes Check24-Team,

danke für die schnelle Antwort per E-Mail.

Darin haben Sie mir einen Kompromiss vorgeschlagen. Zu einem Kompromiss wäre ich sicherlich bereit, wenn ich beim Vertragsschluss mit Ihnen angegeben hätte, kein Bestandskunde zu sein. Ich habe aber soeben nochmals alle mir zur Verfügung stehenden Unterlagen gesichtet; dabei bin ich zu dem Ergebnis gekommen, nicht angegeben zu haben, kein Bestandskunde zu sein. Sonst hätte ich mich auch sehr gewundert. Ich tätige nämlich normalerweise keine Falschangaben, geschweige denn vorsätzliche. Haben Sie einen Beleg für Ihre Behauptung, ich hätte die besagte Falschangabe getätigt? Wenn ja, schicken Sie mir diesen Beleg bitte.

MfG

09-10-2023 um 16:12 Uhr


Liebes Check24-Team,

ich habe Sie gebeten, mir einen Beleg für Ihre Behauptung vorzuzeigen, dass ich beim Vertragsschluss mit Ihnen angegeben habe, ich sei Neukunde, s. o. Dennoch haben Sie mir bis heute keinen Beleg vorgelegt. Offenbar gibt es also keinen Beleg.

Ich schätze die Wahrscheinlichkeit, in einem von mir bereits vorbereiteten Gerichtsprozess bezüglich der 270 Euro zu siegen, daher auf annähernd 100%.

Wegen 270 Euro einen Gerichtsprozess zu führen, kann auch aus Ihrer Sicht keine effiziente Streitbeilegung sein. Ich bitte Sie daher nochmals höflich, mir die 270 Euro bis zum 20.10.2023 auszuzahlen oder mir zumindest einen besseren Vorschlag als Ihren letzten Vorschlag (135 Euro) zu unterbreiten.

MfG

10-10-2023 um 16:25 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

erneut vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir freuen uns, eine Kulanzlösung in Ihrem Sinne gefunden zu haben.

In einer soeben separat versandten E-Mail haben wir Ihnen diese ausführlich erläutert.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne auf diese E-Mail antworten.

Beste Grüße,

Tim, CHECK24 Internet

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

10-10-2023 um 17:13 Uhr


Problem behoben

10 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Es hat ein wenig gedauert, aber letztlich wurde die Angelegenheit meines Erachtens fair gelöst. Die0 Meinungsverschiedenheit beruhte wohl auf einem Irrtum, nicht auf kundenfeindlichem Willen.

7
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