Umgang mit dem Kunden

  • Beantwortet
  • 15 Mai 2024
  • #600660
  • 4

Am 12.5.2024 wurde versehentlich eine Reise wohl gebucht. Erst per Email Nachricht wurde das festgestellt. Es wurde umgehend eine Meldung telefonisch an Check 24 getätigt. Was dann vom 12.5.2024 bis 14.5.2024 bis 18.30 Uhr sich ereignet hat prüfen. Eine unzulässige Verfahrensweise. Mit freundlichen Grüßen ***** ***** Eine schriftliche Stellungnahme bitte hierzu

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15-05-2024 um 15:26


Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre offenen Worte und das sehr angenehme Telefonat.
Wir freuen uns, dass wir eine sehr gute Lösung für Sie finden konnten und wünschen Ihnen alles Gute!

Beste Grüße
Sylvia, CHECK24 Reiser

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