Entschädigung auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 261/2004

  • Ungelöst
  • 29 Mär 2023
  • #478132
  • 211
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Unser Flug (DE2119) von Cancun nach Frankfurt am Main hatte ca. 17 Stunden Verspätung. Deshalb sind uns zusätzliche Hotel- und Parkplatzkosten von 190.88 Euro entstanden. Außerdem mussten wir einen Tag länger Urlaub nehmen. Aus den mir vorliegenden Informationen kann ich nicht erkennen, dass es sich um außergewöhnliche Umstände gehandelt hätte.
Daher stehen mir folgende Entschädigungen zu: 600 Euro pro Passagier (2) und die zusätzlichen Hotel- und Parkplatzgebühren.
Insgesamt handelt es sich um 1390,88 Euro.
Bitte schauen Sie in den Anhang.

Mit freundlichen Grüßen
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13-04-2023 um 14:56 Uhr


Hallo, bis jetzt habe ich nur eine allgemeine E-Mail bekommen, das ich mich noch gedulden muss und von weiteren Anfragen absehen soll.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

27-04-2023 um 21:47 Uhr


Problem ungelöst

5 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Der Kundenservice braucht lange um zu antworten und hat unseren Anspruch auf Erstattung einfach abgelehnt. Wir werden auf jeden Fall, sollte bis zum 05.05.2023 keine Erstattung stattgefunden haben rechtliche Schritte einleiten

2
Condor
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