misgendern + Falsche Auskünfte die zu vorrübergehender Sperre führten

  • Behoben
  • 28 Jan 2022
  • #344807
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Ich habe congstar rechtzeitig vor der Rechnung meine neue BV mitgeteilt. Da ich nicht-binär bin kam es bei mir vor Monaten zu einem Namenswechsel. Diesen hatte ich congstar angegeben, allerdings hatten die dann immer noch die geschlechtsspezifische Anrede im System die ich überhaupt nicht vertrage. Da leider sowohl die Telekom als auch dadurch Congstar trotz LG Urteil vom Dez. 2020 das System noch nicht auf nicht-binäre Menschen angepasst haben muss man sich ja eins aussuchen.

Die bearbeitende Person ("Marina von congstar") hat mich dann falsch angesprochen, obwohl es klipp und klar dort stand, dass dies nicht erwünscht ist, das dies nicht gut für mich ist. Den Eintrag hat sie natürlich auch nicht geändert, aber immerhin die BV. Den Eintrag hatte dann ein anderer MA telefonisch angepasst. Die BV ist aber zu spät von ihr im System geändert worden, auf der Rechnung stand dann noch die alte BV.

Also habe ich mich wieder schriftlich an Congstar gewendet, darüber informiert das ich durch meine rechtzeitige Bekanntgabe nicht gewillt bin etwaige Gebühren zu zahlen, aber ich aber gern selbstständig überweisen kann, falls das weitere Probleme vermeidet. Mir ist eine BV mitgeteilt wurden, zu der ich den Betrag - ebenfalls rechtzeitig - überwiesen habe. Da ich nichts mehr gehört hatte, ging ich davon aus, es ist gut. War es nicht, mir wurde dann unvermittelt eine Email zugeschickt, ich hätte den Betrag nicht bezahlt (keine Abbuchung möglich gewesen) weshalb man mir mein Telefon gesperrt hätte. Ich solle den Betrag (plus Strafgebühr) überweisen. Dies habe ich dann wieder veranlasst, parallel aber auch die Email Auskunft und meine Überweisung als Beweis per Email gesendet. Ich habe keine Antwort erhalten, die angegebene Zeit in der ich eine Reaktion erhalten würde ist mittlerweile verstrichen.

Ich habe bis heute keine Entschuldigung für die falsche Ansprache erhalten, ich habe keinen Hinweis darauf erhalten, dass die 4 Euro Strafgebühr mir gutgeschrieben werden - was ich aber erwarte, denn das ist das mindesteste da ich alles im Vorfeld unternommen habe damit es nicht dazu kommt. Ebenso wenig weiß ich, was nun mit dem doppelt bezahlten Betrag passiert.

Ich finde dieses Verhalten absolut nicht okay, MA sind transphob und geben falsche Auskünfte. Ich möchte also eine vernünftige Entschuldigung, und ich möchte mindestens die 4 Euro für die Strafgebühr zurück.

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28-01-2022 um 22:44 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Congstar weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

03-02-2022 um 17:42 Uhr


Problem behoben

7 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Ich nehme an, dass sich nun die BeMa um meinen Fall gekümmert hat, und darum konnte ich das Thema für mich positiv abschließen. Man hat mir eklärt, warum es zu einer Verzögerung bei der Einpflege der BV kam, sich auch für die falsche Ansprache entschuldigt, und mir den Betrag gut geschrieben. Danke reklamtion24.de!

2
Congstar
Zufriedenheitsindex: 42.1/100

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