Kapitalertragssteuer wegen fehlerhafter Beratung

  • Ungelöst
  • 09 Feb 2022
  • #348823
  • 339
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Seit dem Jahr 2019 bin ich Steuerausländer. Den entsprechenden Nachweis der ausländischen Meldebehörde habe ich der Debeka mehrfach elektronisch übersandt. Daraufhin erhlielt ich ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, der Nachweis müsseim Original vorgelegt werden. Coronabedingt (Eingeschränktes Reisen, eingeschränkte Öffnungszeiten der Servicestelle in Gifhorn) konnte ich dem endlich am 23.12.2021 nachkommen. Am 23.12.2021 legte ich meine Ausweise und Meldebescheinigungen in der Debeka Servicestelle in Wolfsburg vor. Dort wurden Kopien gefertigt und der Vorgang, so sagte der nette Herr in der Servicestelle mir, damit für mich erledigt. Die Belege würden auch noch für das Kalenderjahr 2021 berücksichtigt werden, einen angepassten Freistellungsantrag bräuchte ich daher nicht. Jetzt habe ich den Kontoauszug mit abgezogener Kapitalertragssteuer und abgezogenem Solidaritätsbetrag erhalten und im Anschreiben die Begründung, dass nur Originale in Deutsch oder Englisch akzeptiert werden könnten. (Meine Nachweise sind in Französisch). Hätte ich von dem Berater nicht ausdrücklich bestätigt bekommen, dass es damit erledigt sei und ich keinen neuen Freistellungauftrag mehr brauche, hätte ich jetzt nicht den zusätzlichen Aufwand, mir das zu Unrecht abgezogene Geld wiederzuholen.

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06-03-2022 um 08:31 Uhr


Hallo, bisher gab es keine Reaktion, noch nicht einmal eine Entschuldigung, obwohl durch die fehlerhafte Beratung jetzt wesentlich mehr Aufwand für mich entstanden ist.

18-03-2022 um 17:37 Uhr


Guten Tag,

zur Klarstellung: Meine Beschwerde richtet sich gegen die fehlerhafte Information und fehlerhafte Beratung. Mir wurde wiederholt mitgeteilt, ich müsse nur den Nachweis, dasss ich jetzt im Ausland gemeldet bin, im Original vorlegen. Dies soll, wie sich jetzt herausstellte, inhaltlich vollkommen falsch sein. Wenn dem so sein sollte, stellt sich die Frage, warum mir das nicht schon früher mitgeteilt worden ist? Warum habe ich vorher falsche Informationen erhalten?
Eine Entschuldigung wäre meines Erachtens durchaus angebracht.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

12-12-2022 um 15:43 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Fehler können passieren. Allerdings gehört es meines Erachtens zu einem guten Kundenservice dazu, sich für fehlerhafte Beratung mindestens zu entschuldigen, wenn man schon für den Schaden nicht aufkommt.

3
Debeka
Zufriedenheitsindex: 52.2/100

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