Bereits zum 7.Mal wurden die Leistungen einer Heilpraktikerin (Tarif BE) nur auf erneute Nachfrage erstattet, obwohl der entsprechende Beihilfebescheid jeweils als Anlage beigefügt und auf dem Antrag d e u t l i c h s t darauf hingewiesen wurde.
Das kann doch wohl nicht an der Überlastung der Mitarbeiter liegen, womit ich am Telefon vertröstet wurde. L e s e n sollte man trotzdem können.
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