Reisekosten werden trotz Reisevers. mit Reiserücktrittsversicherung

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  • 09 Mär 2024
  • #589393
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Ich habe für mich und meine Frau ****** ****** einen Hin- und Rückflug nach Antalya
gebucht.
Der Flug bei Sun Express sollte vom 13.Februar 2024, um 13.35 Uhr bis zum 2. März
2024 um 10.40 Uhr stattfinden.




Leider ist meine Frau am 12. Februar so stark erkrankt, dass sie sich in ärztliche Behandlung
begeben musste. Ihr Ärztin Frau Dr. Reimann in dem medizinischen Versorgungszentrum hat ihr
attestiert, dass sie nicht reisefähig sei. Das Attest liegt bei.
Der Flug hat 390,94 Euro gekostet.
Am 8.3.2024 habe ich ein Schreiben von DEBEKA bekommen, dass für diesen Tarif keine
Leistungen erstattet werden. Das kann ich nicht verstehen, denn als wir den Vertrag
2019 abgeschlossen hatten wurde uns versichert, dass bei Krankheit mit Attest die
Kosten zurück erstattet werden.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

18-03-2024 um 15:53 Uhr


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6 / 10

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JA

Weiterempfehlung?

Nach dem Beschwerdeschreiben wurde mir von der Debeka mit Abzug von 20 % Selbstbeteiligung der Betrag
von 312 Euro überwiesen. Schriftlich hat man sich nicht mit mir nicht in Verbindung gesetzt. Nochmals vielen Dank
an Reklamieren 24.

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Debeka
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