Schaden/ Gewährleistungszeitraum

  • Ungelöst
  • 16 Mai 2023
  • #492164
  • 161
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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.09.2021 habe ich in einem Dr. Martens Store (Roßmarkt 15, 60311 Frankfurt am Main; Germany) ein Paar Schuhe gekauft.

Vor kurzem ist bei einem der Schuhe die Hinterkappe an der Ferse kaputt gegangen. Ohne ungewöhnliche Nutzung oder sonstige Einwirkungen durch mich fehlte plötzlich ein Stück Kunststoff. Dafür habe ich an der Stelle nun ein relativ scharfkantiges Loch, an dem ich mir die Ferse wundgerieben habe.

Als ich mit den Schuhen und dem Beleg den Store aufsuchte, sagte man mir dort, der Store dürfe die Schuhe nur im Zeitraum von einem Jahr nach Kauf zurücknehmen. Ich wurde an Ihre offizielle Servicestelle verwiesen, zu der ich nun hiermit den Kontakt suche.
Da die Garantiefrist nun nach einem Jahr abgelaufen ist, die Schuhe aber dennoch einen vorzeitigen Schaden genommen haben, der nicht durch eine falsche Behandlung meinerseits zu erklären ist, würde ich mich gerne auf die Gewährleistung berufen und hoffe auf Kulanz Ihrerseits, sodass eine Einigung, z.B. in Form eines Reparaturservices oder einer Teilerstattung des Kaufpreises möglich wird.

Sollte es eine passendere Stelle geben, an die ich mich mit meinem Anliegen wenden kann, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mich an diese entsprechend weitervermitteln könnten.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und Ihre Zeit. Im Anhang finden Sie noch Bilder des Kaufbelegs und von dem Schaden.

Mit freundlichen Grüßen

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16-05-2023 um 12:33 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Dr. Martens weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

30-05-2023 um 19:38 Uhr


Problem ungelöst

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Kundenservice Note

NEIN

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Ergebnislos

2
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