Dress-for-less-Insolvenzverfahren - Forderung (RIVERTY) trotz zurückgesendeter Ware inkl. Eingangsbestätigung

  • 04 Apr 2024
  • #595216
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Ich und meine Partnerin haben Ende 2023 Klamotten bei Ihnen bestellt und "Kauf via RIVERTY" als Bezahlmodell gewählt. Die Waren haben wir fristgerecht an Sie zurückgesendet, die Retoure bei Ihnen und RIVERTY gemeldet sowie eine Bestätigung erhalten, dass die Retoure bei Ihnen eingegangen ist. Ihre Meldung an RIVERTY zur Rechnungskorrektur ist jedoch ausgeblieben und von RIVERTY habe ich erfahren, dass Dress-for-less zwischenzeitig Insolvenz angemeldet hat - der Online-Handel war zu dieser Zeit jedoch weiterhin erreichbar und es konnten weiterhin Waren bestellt werden. Jegliche Kontaktversuche zu Dress-for-less blieben erfolglos, ganz gleich ob via E-Mail oder via Telefon.

Im Internet habe ich daraufhin den Hinweis gefunden, dass "Retourenkunden, welche ihre Ware vor dem 22.12.2023 retourniert haben, sich bitte an kunden-dress-for-less@brinkmann-partner.de“ wenden sollen, um „[…] dort als Gläubiger erfasst [zu] werden“. Dies habe ich daraufhin getan und einen Brief mit Zugangsdaten von Brinkmann & Partner erhalten, mit denen ich mich und meine Partnerin für das Gläubigerportal registrieren konnte. Bei einem Telefonat mit Brinkmann & Partner habe ich allerdings erfahren, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass die im Gläubigerportal angegebenen Forderungen vollständig ausgezahlt werden. Dennoch solle ich unsere Forderungen dort eintragen, um überhaupt berücksichtigt werden zu können. Die dort bereits als Formular angelegten Forderungen umfassen den gesamten Betrag für die bereits zurückgesendeten Waren, in meinem Fall knapp 300€, im Fall meiner Partnerin 400€.

Die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens verstehe ich jedoch überhaupt nicht, da wir die Waren fristgerecht an Sie zurückgesendet und eine Eingangsbestätigung erhalten haben, sodass der gesamte Prozess mit Dress-for-less abgeschlossen sein sollte (Bestellung > Waren erhalten und anprobiert > Retoure anmelden > zurücksenden > Bestätigung, dass Retoure eingegangen ist = Vollständig abgeschlossener Prozess). Die einzig fehlende Komponente ist die Prüfung der Retoure durch Dress-for-less und die Meldung an RIVERTY zur Rechnungskorrektur, was definitiv in Ihrer Verantwortung liegt.

Wenn im Rahmen des Insolvenzverfahrens also nicht der gesamte Betrag ausgezahlt wird, bleibe ich auf den übrigen Kosten für Waren sitzen, die ich nicht mal besitze, da ich diese fristgerecht zurückgesendet habe. Zudem war Ihr Online-Shop zum Zeitpunkt der Rücksendung noch erreichbar, daher die Frage, wie es sein kann, dass Sie trotz der bereits bekannten Insolvenz weiterhin Waren verkaufen, dahingegen aber bereits zurückgesendete Waren nicht prüfen und die notwendigen internen Prozesse initiieren, damit diese Verkäufe richtig abgeschlossen werden?

Ich bitte Sie daher, die bereits vor Monaten eingegangene Retoure angemessen zu prüfen und zu registrieren, die Rechnungskorrektur an RIVERTY zu melden und damit den gesamten Fall ohne unsere Einbeziehung in das Insolvenzverfahren abzuschließen. Zum Zeitpunkt als RIVERTY uns über Ihre Insolvenz in Kenntnis gesetzt hat (E-Mails im Anhang) war ihr Onlineshop weiterhin erreichbar und hat Bestellungen entgegengenommen. Ich finde es eine Frechheit, dass der Betrieb weiterläuft, während bereits eingegangene Retouren nicht mehr angemessen bearbeitet werden und dadurch ein solches Fiasko für den Endverbraucher resultiert. Ich fordere Sie daher auf, sich den beiden Fällen angemessen anzunehmen, die Retouren nachträglich zu prüfen oder die Bestellungen zu Wiederrufen (wie von RIVERTY als Lösungsansatz vorgeschlagen), um unsere unrechtmäßige Integration in den gesamte Insolvenzprozess rechtzeitig zu widerrufen.

Mit freundlichen Grüßen

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04-04-2024 um 11:47 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an dress for less weitergeleitet. Mehr erfahren.

06-04-2024 um 08:35 Uhr

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