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  • 21 Sep 2023
  • #543902
  • 184
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Sehr geehrter Fahrgast,
Ihr Anliegen haben wir erhalten. Im Folgenden unsere Ausführungen dazu:
Mit der Nutzung unseres Fahrzeuges nahmen Sie die Dienstleistung unseres Unternehmens in Anspruch. Mit Betreten unserer Verkehrsmittel entsteht ein Beförderungsvertrag, der uns berechtigt, für die zu erbringende Leistung ein entsprechendes Entgelt zu verlangen. Bei der Fahrausweisprüfung wurden Sie ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Sie erhielten unseren Forderungsbeleg über das erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 Euro zu Recht.
Auf diesem Forderungsbeleg ist eindeutig ersichtlich, dass sich das erhöhte Beförderungsentgelt nur dann auf 7,00 Euro reduziert, wenn uns nachträglich eine personengebundene Zeitkarte (z. B. für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt, ermäßigte Monatskarten für Kinder, Schüler und Azubis in Verbindung mit einer Kundenkarte) vorgewiesen wird. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall.
Wir sehen keinen Grund von unserer berechtigten Forderung Abstand zu nehmen und bitten Sie, die 60,00 Euro innerhalb von 14 Tagen ab Erstellung dieses Schreibens, unter Angabe der Zahlungsaufforderungsnummer aus dem Betreff dieser E-Mail, auf unser Konto IBAN: DE75 8601 0090 0001 3409 07 bei der Postbank Leipzig BIC: PBNKDEFFXXX zu überweisen.
Wenn bis zum genannten Termin keine Zahlung erfolgt, wird die Forderung auf dem Rechtsweg weiterbearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass weitere Schreiben keine Auswirkung auf unsere Entscheidung zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche haben. Sicherlich haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Zusammenhang von einem weiteren Schriftverkehr absehen.
Sollten Sie das erhöhte Beförderungsentgelt bereits gezahlt haben, betrachten wir die Beanstandung zivilrechtlich als erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Alyssa Rosezin

Betrachte die Mail als eine grobe Unverschämtheit! Hatte ausführlich beschrieben, wie es zu dieser vermeintlichen "Schwarzfahrt" gekommen ist. Ein offensichtlich defektes Gerät zur Entwertung, auf dessen akustisches Signal der Entwertung ich mich als sehbehinderter Mensch verlassen hatte. Hätten die beiden Kontrolleure noch in der Straßenbahn oder bei deren Rückfahrt ohne weiteres, mit einem Minimum guten Willens selbst überprüfen können (eine Haltestelle vorm Endpunkt Gleisschleife Prohlis). Hatte noch weitere 4er Karten bei mir, teil- und sogar noch eine gänzlich unbenutzte. Wird wohl kaum ein notorischer Schwarzfahrer mit sich führen. Auch habe ich mich noch am gleichen Tag via Mail deswegen gemeldet. 60 € sind für mich viel Geld, da es noch nicht einmal für die Zuzahlung im Monat für verschriebene Medikamente reicht. Wo bitte bleibt da eine genaue Prüfung und wo die Kulanz? Da können Sie sich ein Beispiel an der DB nehmen. Als dort in einem Winter die Entwerter versagten (S-Bahnpunkt Dobritz), suchte ich die Schaffnerin auf, zeigte ihr meine Fahrkarte welche ich nicht entwerten konnte und diese bedankte sich für die Meldung und meine Ehrlichkeit. Habe leider wie auch am besagtem Tag Bindehautentzündungen, was mir das Tragen von Sehhilfen unmöglich macht. Daher bleibt nur das akustische Signal des Entwerters und das erfolgte auch. Hatte extra mein "gutes" Ohr hingehalten, denn schwerhörig bin ich auch noch. Das Verhalten des jüngeren Kontrolleurs in seiner Pseudouniform fand ich auch nicht korrekt, doch das ist eine andere Sache. Kann doch nicht sein, daß ich wegen eines defekten Gerätes auf einmal als "Schwarzfahrer" dastehe und dafür auch noch Geld bezahlen soll, was ich nicht entbehren kann. Beabsichtige ab November das Deutschlandticket zu nutzen und muß auch das genau in meine Haushaltführung einplanen. Diese Beträge mögen für Sie eine Kleinigkeit sein, für mich ist es das leider nicht. Bitte nochmals den Vorgang prüfen und mir wenigstens entgegenkommen. Von meiner Seite her kann ich kein schuldhaftes Verhalten erkennen, kann weder etwas für einen defekten Entwerter noch etwas für mein eingeschränktes Sehvermögen und auch nichts für die Kontrolleure, welche die Überprüfung meiner Angaben keine Minute gekostet hätte und es trotzdem nicht getan haben. Nach dem freundlichen, korrekten postalischen Anschreiben, empfand ich die Standard Mail (siehe oben) einfach nur als unverschämt und völlig unmenschlich.
Zitat: "Bitte beachten Sie, dass weitere Schreiben keine Auswirkung auf unsere Entscheidung zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche haben. Sicherlich haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Zusammenhang von einem weiteren Schriftverkehr absehen. "
Eine offensichtlich falsche Entscheidung kann und sollte korrigiert werden und das nicht auf Kosten eines Ihrer Kunden, welcher IMMER brav seinen Obolus entrichtet hat und eben kein Verständnis für diese Entscheidung aufbringen kann.
Mit freundlichen Grüssen;
****** ******

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21-09-2023 um 08:20 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an DVB - Dresdner Verkehrsbetriebe weitergeleitet. Mehr erfahren.

21-09-2023 um 10:04 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an DVB - Dresdner Verkehrsbetriebe weitergeleitet. Mehr erfahren.

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