Regressforderung wegen grober Fahrlässigkeit und wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten

  • 28 Jul 2023
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Die Fahrzeuganmietung erfolgte verbindlich vor einem Jahr. Am Anmietdatum, 24.07.2023, kontaktierte mich die Filiale Fackenburger Allee, dass das Fahrzeug nicht wie reserviert um 11:00 Uhr verfügbar sei. Die Mitarbeiter seien bereits seit 9 Uhr unterwegs nach Kiel, um das Fahrzeug dort zu übernehmen und nach Lübeck zu bringen.

Nur durch mehrmaligen telefonische Kontakt
-diesseits ausgehend!- wurde die Anmietzeit ständig nach hinten verschoben, so, dass ich dieses reservierte Fahrzeug erst um 18:45 Uhr in der Filiale Geniner Straße übernehmen konnte.

Der Überführungsfahrer bestätigte mir auf Nachfrage, dass die Überführungsfahrt erst um 14:00 Uhr begonnen wurde und folglich erst um 18:45 Uhr in der Filiale Geniner Straße eintraf - völlig entgegen der Aussage der Filiale Fackenburger Allee.

Aufgrund der schlechten Witterung war es Frau Müller der Filiale Geniner Straße und mir nicht möglich, das Fahrzeug bei Übergabe zu besichtigen, um Beschädigungen ausschließen zu können.

Als ich dort losgefahren bin, zeigte mir das System den Hinweis „Reifendruck prüfen“ an, ich schaute mir die Reifen am Seitenstreifen an und hörte ein leichtes Zischen und der Reifen hinten rechts war fast platt. Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht einmal zwei Minuten gefahren - eine Begutachtung ergab, dass sich ein Fremdkörper im Reifen befindet.

Mit diesem Fahrzeug konnte ich folglich keine Anreise von 900 Kilometern antreten, auch eine etwaige Reparatur hätte deutliche zeitliche Verzögerungen verursacht, weshalb wir die Anreise am heutigen 25.07.2023 somit nicht antreten konnten.
Des Weiteren fordert der Hotelbetreiber nun von mir knappe 2.980,00 EUR entgangene Unterkunftskosten wegen Nichtanreise. Das ursächliche Problem, weshalb wir nun
alles stornieren mussten, lag unstreitig in der Begründung, dass ich das von mir reservierte Mietfahrzeug erst fast acht Stunden verspätet übernehmen konnte und aufgrund dieses Defektes gar nicht nutzen konnte.

Bei einer Einhaltung der ursprünglichen Anmietzeit durch Enterprise wären unsere Möglichkeiten deutlich besser gewesen, eine Instandsetzung des Defektes hätten durchführen lassen können, um die Anreise durchführen zu können.

Ich mache Enterprise nun für die Hotelforderung in Höhe von 2.980,00 EUR wegen grober Fahrlässigkeit und Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftbar und stelle eine entsprechende Regressforderung, die -so hoffe ich- problemlos anerkannt und geleistet wird.

Ich bitte um kurzfristige Benennung eines Ansprechpartners in dieser Angelegenheit.
Ich habe mir diesen Sachverhalt auf Wiedervorlage gesetzt und werde diesen an meine Rechtsanwaltskanzlei übergeben, wenn ich bis zum 04.08.2023 keine Entscheidung von Ihnen erhalten habe.

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