Das ist die 2. Aufforderung nach meinem Einschreiben vom 16.02.2023.
Am 23.10.2018 habe ich Eintrittskarten für die Veranstaltung Ozzy Osbourne für den 19.02.2019 gekauft. Am 06.02.2023 haben Sie mir auf den Kaufpreis in Höhe von 234,05 Euro einen Teilbetrag in Höhe von 209,05 Euro erstattet.
Ich beziehe mich auf das Urteil des Landgerichts München I vom 09.06.2021 (Az. 37 O 5667/20, n.rkr.). In meinem Fall handelt es sich um ein Kommissionsgeschäft, da Sie in eigenem Namen und auf fremde Rechnung gehandelt haben. Zudem haben Sie mir gegenüber angegeben, dass Sie vom Veranstalter mit der Rückabwicklung beauftragt worden sind.
Ich fordere Sie daher auf, mir den ausstehenden Restbetrag des Kaufpreises von 25,00 Euro zu erstatten!
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
18-03-2023 um 18:27 Uhr
Problem behoben
5 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?OK. Reaktion erst nach 2. Aufforderung bei Reklamation 24!
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