garantieabwicklung

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  • 07 Aug 2021
  • #275625
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3wochen alten Rasenmäher wegen defekt des Antriebes mit dem Hinweis von Herrn ****** ich müsste alle Flüssigkeiten entnehmen. mit diesem war ich nicht einverstanden, da keine Information z.b als Beipackzettel, oder sonstiger Hinweis vorliegt. Selbst Herr ****** konnte mir dieses nicht vorlegen.
nach heftiger Diskussion verwies er mich des Geschäftes.
Ich finde es ist ihre Pflicht den Kunde durch Beipackzettel oder sonstiges drauf hinzuweisen das bei Reklamation von Motor geraten die Betriebsfüssigkeiten entnommen werden müssen. Werde dieses auch schriftlich bei der Verbraucherzentrale weitergeben.

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12-09-2021 um 17:51 Uhr


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als antwort kamm nur blablabla

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Globus Baumarkt
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