Am 19.11.2022 haben wir mit Foto u.s.w. ges hindert was der kleine Enkel beim sonstigen fröhlichen Naschen erlebt hat.
Dieses Problem ist seit dem noch nicht zu vollster Zufriedenheit gelöst worden.
Statt einer kindgerechten sinnvollen Haribo- Nachentschädigung o.d.s.ä.bekamen wir nur ein paar geschriebene Worte als Trost. Diese Worte jedoch sind für's Kind keinerlei auch nur ansatzweise Entschädigung.
Freundliche Grüße im Namen des Kindes
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Antwort von Haribo
22-02-2023 um 12:05 Uhr
Sehr geehrte Frau Kremp,
Sie haben bereits eine E-Mail von uns erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
HARIBO Verbraucherservice
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
28-03-2023 um 07:58 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
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