Lieferverzug Küche

  • Beantwortet
  • 29 Jun 2021
  • #257982
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben am 07.04.2021 eine Küche für 9.500 Euro gekauft. Liefertermin war laut Vertrag für KW 21 bis KW 23 angesetzt.
Am 30. Mai 2021 hab ich bei Höffner angerufen und mir wurde gesagt, der neue Termin ist der 13. Juli 2021. Somit ergeben sich 5 Wochen Verzug.
Ich habe per Telefon am 1. Juni 2021 Höffner gebeten uns einen angemessenen Schadenersatz bzw. Preisnachlass zu gewähren. Leider gab es dazu bis heute keine Antwort.

Nach dem im Vertrag der Liefertermin vertraglich bestimmt war, kommt Höffner mit erfolglosem Verstreichen des vertraglichen Termins (KW 23) automatisch in Verzug und hat gemäß § 286 BGB: „Verzug des Schuldners“ den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Da wir die Küche nicht nutzen konnten, steht uns grundsätzlich ein Schadensersatz – Nutzungsausfallentschädigung – gemäß § 280 BGB zu.
Diese ist für die Kücheneinrichtung anerkannt, da deren ständige Verfügbarkeit für die Lebensführung von zentraler Bedeutung ist (vgl. Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 249 Rn. 49).

Als Entschädigung für den Verzug, bitten wir Sie, den Kaufpreis angemessen zu mindern.

Warum wurde uns keine Leihküche angeboten?

Viele Grüße
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29-06-2021 um 23:20 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Höffner weitergeleitet. Mehr erfahren.

30-06-2021 um 10:29 Uhr


Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beschwerde haben.
Ihr Anliegen haben wir an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Ein Mitarbeiter wird sich dazu mit Ihnen in Verbindung setzen.

Liebe Grüße vom Service Team

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