Sehr geehrte Damen und Herren, letzte Woche befanden sich in unserem Treppenhaus 13 Prospekte von ihnen (in einem 10 Parteien Haus !), auf unserem Treppenabsatz, nicht in den Briefkästen, den davon sind die allermeisten mit den Vermerk „bitte keine Werbung“ gekennzeichnet.
Laut BGH Urteil Aktenzeichen VI ZR 182/88 steht dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, der sich durch einen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, gegenüber dem Werbenden ein Unterlassungsanspruch zu, wenn es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt. Der Unterlassunganspruch besteht auch gegenüber einem Werbenden, der ein Werbeunternehmen mit der Verteilung des Werbematerials beauftragt hat.
Natürlich könnten wir die Prospekte auch einfach wegwerfen, im Sinne der Umwelt möchte ich Sie aber sehr darum bitten ihre Prospektverteiler besser zu schulen und auf die rechtlichen Gegebenheiten aufmerksam zu machen, ansonsten sehe ich mich tatsächlich gezwungen weitere Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
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23-10-2021 um 14:54 Uhr
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Antwort von Höffner
25-10-2021 um 11:55 Uhr
Guten Tag,
vielen Dank für Ihr ehrliches Feedback. Wir bedauern es sehr, dass sich die Kollegen der Post nicht ans geltende Recht halten.
Wir werden Ihr Feedback weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service Team
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